Kein Recht auf Raucherpause
Die sogenannte Raucherpause ist kein juristisch relevanter Begriff. Niemand hat ein Recht auf eine Pause, um dem Rauchen zu frönen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sollen der Erholung dienen und damit dem Gesundheitsschutz. Diesen Zielen entspricht eine Raucherpause keinesfalls.
Raucherpausen sind Privatvergnügen
Da die Raucherpause gewissermaßen ein Privatvergnügen darstellt, ist sie auch nicht als Arbeitszeit zu betrachten. Deshalb müssen sich Arbeitnehmer, die sich über die gesetzlich zulässigen Erholungspausen hinaus auch noch Raucherpausen genehmigen, diese von ihrer Arbeitszeit abziehen. In Betrieben, die über ein Arbeitszeiterfassungssystem verfügen – früher auch Stempeluhr genannt – hat sich der Beschäftigte zur Zigarettenpause „auszustempeln“. Alles andere würde bedeuten, dass der Arbeitgeber das Rauchen während der Arbeitszeit auch noch bezahlt. Wer sich Raucherpausen gönnt, hat die dadurch anfallende Zeit nachzuarbeiten.
Freiwillige Vereinbarungen müssen kein Dauerzustand sein
Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, gemeinsam mit den Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung den Umgang mit Raucherpausen zu bestimmen. Das kann zum Beispiel deren Anzahl oder sonstige Vorgaben betreffen. Dies ist jedoch ein rein freiwilliges Entgegenkommen, auf das kein dauerhafter Anspruch besteht. Selbst wenn eine solche Vereinbarung über Jahre hinweg bestanden hat, gibt es kein Recht auf deren Fortbestehen in der Zukunft. Der Chef hat also das Recht, eine solche Vereinbarung innerhalb eines Tages zu kippen und sogar ein totales Rauchverbot für seinen Betrieb zu verhängen.
Beim Rauchen nicht versichert
Interessant ist auch die Frage, ob der Raucher während seiner Zigarettenpause überhaupt versichert ist. Die Antwort darauf lautet „Nein“ und der Grund dafür ist einfach. Da das Rauchen eine private Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit darstellt, entfällt der während der Arbeitszeit gültige Versicherungsschutz. Diese Freistellung hat das Sozialgericht Berlin 2013 getroffen. Weil das Rauchen eine persönliche Angelegenheit ist, sind Arbeitsunfälle auch nicht durch die Unfallversicherung geschützt.
Hohes Risiko bei Rauchen trotz Verbot
Wer trotz der eindeutigen Rechtslage gegen den Willen des Arbeitgebers Raucherpausen einlegt oder dort raucht, wo es verboten ist, geht ein hohes Risiko ein. Wer nach einmaligem Fehlverhalten und einem klärenden Gespräch einsichtig ist, hat in der Regel nichts zu befürchten. Wer sich jedoch uneinsichtig zeigt und seiner Nikotinsucht am Arbeitsplatz trotz Verboten offen oder heimlich frönt, setzt sich möglichen beruflichen Nachteilen aus. Hier reicht die Bandbreite von der mündlichen Ermahnung über die schriftliche Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung.
Raucherpausen kosten den Arbeitgeber Geld
Raucherpausen während der Arbeitszeit können für die Arbeitgeber auch teuer werden. So wurde in Untersuchungen festgestellt, dass sich selbst zwei Raucherpausen während eines Arbeitstages durch die Ausfälle an Arbeitszeit zu mehreren Tausend Euro jährlich summieren können - abhängig davon, wie weit es der Arbeitnehmer bis zu dem Platz hat, an dem er rauchen darf. Weitergehende Untersuchungen kalkulieren sogar das Gesundheitsrisiko sowie die möglicherweise höhere Zahl an Krankheitsausfällen der Raucher in die Betriebskosten mit ein.