Muss ich einen Bonus zu meinem Gehalt versteuern?

Bonus: Definition und Voraussetzung
Wer eine Bonuszahlung erhält, soll dadurch in erster Linie motiviert werden. Entweder erhält der betreffende Mitarbeiter die Zahlung für eine bereits vollzogene Leistung oder wird so dazu angehalten, seine Arbeit zu optimieren. So oder so: Ein Bonus ist eine einmalige Zahlung. Einen Anspruch auf einen Bonus haben Sie per Gesetz allerdings nicht. Dies ist entweder durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt oder eine Frage Ihres Verhandlungsgeschicks. Sie können sich beispielsweise auch auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen. Nämlich dann, wenn Kolleginnen und Kollegen in derselben Position für dieselbe Aufgabe einen Bonus erhalten. Stellen Sie also im Vorhinein sicher, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Bonuszahlung vorliegt.
Versteuerung des Bonus: Ja oder Nein?
Ist der erste Schritt getan, stellt sich die wichtigste Frage: Müssen Sie Ihren Bonus versteuern? Die klare Antwort: Ja. Eine Bonuszahlung wird – wie auch die reguläre Lohnzahlung durch Ihren Arbeitgeber – als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit angesehen und somit nach Ihrem jeweiligen Steuersatz versteuert. Dementsprechend erhöht sich Ihr Bruttogehalt für den betreffenden Monat und auch Ihre Lohnsteuer- sowie Sozialabgaben steigen. Eine Möglichkeit, Ihren Bonus von der Steuer im Nachhinein abzusetzen, gibt es im Übrigen auch nicht. Sprich: Wenn Sie Bonuszahlung X erhalten, müssen Sie immer noch die entsprechenden Steuerbeträge abziehen, um auf Ihren tatsächlichen Bonus zu kommen.
Bonus-Alternativen ohne Versteuerung
Wer keine Lust hat, seine Sonderzahlung zu versteuern, für den gibt es Alternativen. Allerdings gilt: Die reine Barauszahlung des Bonus müssen Sie in jedem Fall versteuern. Wem Bargeld weniger wichtig ist, der kann beispielsweise Dienstleistungen, Waren oder Rabatte mit seinem Arbeitgeber verhandeln und so die Versteuerung des Bonus übergehen. Hierzu zählen beispielsweise die Anschaffung eines Diensthandys, Vergünstigungen für Sport- und Fitnesskurse oder die Bereitstellung eines Benzingutscheins. Wer durch seinen Arbeitgeber Rabatte erhält, darf den Betrag von 1.080 Euro im Jahr nicht übersteigen, auch dann wird der Rabatt steuerpflichtig. Bei ausgestellten Gutscheinen darf ein Betrag von 44 Euro pro Monat nicht überschritten werden, sonst fällt auch hier die Steuer an.