Wer bekommt Urlaubsgeld und wie viel?

Zahlung von Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung
Da es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung und keine übergreifende gesetzliche Regelung handelt, ist die Gewährung von Urlaubsgeld zwingend im Arbeitsvertrag festzulegen. Enthält der Arbeitsvertrag keine entsprechenden Aussagen, gibt es auch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Höhere Chancen auf Urlaubsgeld bei Tarifvertrag
Haben Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Tarifverträge miteinander abgeschlossen, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urlaubsgeld ausgehandelt wurde, deutlich höher als ohne Tarifvertrag. Bei Branchen mit Tarifvertrag liegt der Anteil der Beschäftigten mit einem Anspruch auf Urlaubsgeld bei rund zwei Drittel. Gibt es keine Tarifverträge, finden sich lediglich bei einem guten Drittel Regelungen zur Zahlung von Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag.
Urlaubsgeld ja, doch es gibt Unterschiede
Doch auch bei den Urlaubsgeldberechtigten gibt es Unterschiede. So zahlt das verarbeitende Gewerbe im Schnitt mehr Urlaubsgeld als der Dienstleistungssektor. Auch die Größe des Betriebes und die Anzahl der dort Beschäftigten machen oft einen Unterschied aus. Rund die Hälfte aller Firmen, in denen mehr als 500 Menschen arbeiten, zahlt ihren Arbeitnehmern den zusätzlichen Urlaubsbonus. In kleinen Firmen ist es gerade mal ein Drittel. Ähnlich wie beim Gehalt gibt es auch beim Urlaubsgeld ein Ost-West-Gefälle. Etwa 50% aller Beschäftigten in Westdeutschland dürfen sich über Urlaubsgeld freuen, im Osten sind es rund ein Drittel.
Wer zahlt wie viel Urlaubsgeld?
Wer Urlaubsgeld bekommt, darf sich erst einmal freuen, denn er hat keinerlei gesetzlichen Anspruch auf eine solche Zahlung. Doch wie sieht es mit der Höhe aus? Wie viel zahlen Betriebe ihren urlaubsreifen Beschäftigten an Urlaubsgeld? Um diese Frage zu klären, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut kürzlich mehr als 28.000 Beschäftigte online befragt. Dabei kamen interessante Unterschiede zutage. So schwankt die Höhe der Zahlungen je nach Branche. Landwirtschaft sowie Hotel- und Gaststättengewerbe liegen am unteren Ende der Skala mit Urlaubsgeldern zwischen 195 und bis zu 240 Euro. Einsamer Spitzenreiter ist die Eisen- und Stahlindustrie mit bis zu 2.789 Euro, gefolgt von der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie mit bis 2.355 Euro und der papierverarbeitenden Industrie mit bis zu 2.210 Euro.
Zahlung von Urlaubsgeld auch im Krankheitsfall?
Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs, könnte der Chef auf die Idee kommen, ihm auch das entsprechende Urlaubsgeld zu streichen. Dies ist aber nicht so ohne weiteres möglich. In mehreren Verfahren vor Arbeitsgerichten wurde den Beschäftigten das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld auch dann zugesprochen, wenn sie während ihres Urlaubs erkrankten. Dabei gibt es eine Ausnahme: Wenn der Arbeitsvertrag festlegt, dass der Anspruch auf Urlaubsgeld durch Krankheit während des Urlaubs erlischt, hat der Beschäftigte tatsächlich keinen Anspruch darauf.
Ist Urlaubsgeld zu versteuern?
Da das Urlaubsgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt, ist es auch dementsprechend zu versteuern. Juristisch wird das Urlaubsgeld als so genannter „sonstiger Bezug“ eingeordnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Urlaubsgeld einmal jährlich oder für die einzelnen Urlaubstage in den jeweiligen Monaten gewährt wird. Lediglich die anteilige monatliche Zahlung als regelmäßiger Zuschlag erlaubt die Besteuerung als laufender Arbeitslohn.