Weihnachtsgeld – Was ist das eigentlich?
Das Weihnachtsgeld zählt zu den sogenannten Gratifikationen. Darunter sind Sonderzahlungen zu verstehen, die neben der regulären Vergütung, also dem Arbeitslohn, gezahlt werden. Auch Urlaubsgeld fällt in diese Kategorie.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Das wäre schön für alle Arbeitnehmer. Aber Sie ahnen es schon: Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld besteht nicht. Ob Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Sonderzahlung zukommen lässt, liegt in seinem Ermessen – es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung enthält eine entsprechende Zusicherung. In diesen Fällen haben Sie tatsächlich einen Anspruch darauf, dass Ihnen das Weihnachtsgeld auch in der vereinbarten Höhe gezahlt wird. Und: Wer als Arbeitgeber einem Beschäftigten diese Sonderzahlung gewährt, muss sie grundsätzlich auch allen anderen gewähren. Allerdings ist es möglich, einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen die Zahlung aus triftigen sachlichen Gründen zu verweigern. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden.
Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung
Es gibt noch eine weitere Ausnahme: Wurde in Ihrem Unternehmen mindestens in den vergangenen drei Jahren jeweils Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe gezahlt, kann diese Sonderleistung in die sogenannte betrieblich Übung übergegangen sein. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf Gewohnheitsrecht berufen können. Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bei jeder dieser Zahlungen allerdings schriftlich mit, dass es sich dabei um eine freiwillige und einmalige Leistung handelt, haben Sie keine Möglichkeit, ihn auf die Fortsetzung dieser „Tradition“ festzunageln.
Wie viel Weihnachtsgeld steht mir zu?
Meist richtet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes nach dem Monatsgehalt. Insbesondere in Tarifverträgen finden sich entsprechende Regelungen. Das Weihnachtsgeld wird auf dieser Grundlage prozentual berechnet. Wie hoch der Prozentsatz ist, ist je nach Branche und Tarifvertrag unterschiedlich. Es ist aber auch möglich, einen Pauschalbetrag festzulegen. Auch wenn grundsätzlich allen Arbeitnehmern im selben Betrieb Weihnachtsgeld zusteht, kann dieses durchaus in der Höhe variieren: Der Arbeitgeber kann diese Sonderzahlung individuell anpassen.
Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt wie
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit
- der Familienstand
- die Anzahl der Kinder
- die Leistung, explizit das Erreichen von Zielvorgaben.
Besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld, gilt dieser auch für Minijobber. Die Höhe wird bei Ihnen anteilig nach den geleisteten Wochenstunden berechnet.
Fazit: Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt oder ein Anspruch darauf ergibt sich aus betrieblicher Übung, kann Ihr Arbeitgeber frei entscheiden, ob er Ihnen und Ihren Kollegen diese Sonderzahlung zukommen lassen möchte.