Was ist in Sachen Bildungsurlaub erlaubt?

Tipps

Bildungsurlaub: Nicht zwingend mit dem Beruf verknüpft

Grundsätzlich gilt: Ihr Antrag auf Bildungsurlaub beziehungsweise der eigentliche Bildungsurlaub muss nicht zwingend etwas mit Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Das Ganze ist nämlich als Sonderurlaub für berufliche oder politische Weiterbildung deklariert. Das bedeutet: Sie können auch andere Tätigkeiten erlernen oder diese vertiefen, selbst wenn sie nichts für ihren aktuellen Beruf im engeren Sinne leisten. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Inhalte:

• Weiterbildungen, um Ihr Business-Englisch aufzufrischen
• Sprachreisen in andere Länder
• EDV-Kenntnisse schulen oder aufbessern lassen
• Yogakurse oder -Weiterbildungen
• Politikwissen • Rhetorikschulungen, zum Beispiel für Präsentationen
• Feldenkrais
• Entspannungstrainings
• Stressmanagement
• Kommunikationstrainings, zum Beispiel für Vorträge oder Konfliktmanagement

Dieser kleine Ausschnitt an möglichen Inhalten zeigt bereits die Vielfalt eines möglichen Bildungsurlaubs.

Wichtig: die anerkannte Weiterbildung

Eine der wichtigsten Bedingungen an die Weiterbildung ist es allerdings, dass sie staatlich anerkannt ist. Das bedeutet auch, dass Sie nicht schlichtweg eine Pauschalreise buchen und das Ganze als Sprach- oder Entspannungstraining deklarieren können. Ob eine Weiterbildung anerkannt ist, können Sie den jeweiligen Katalogen der Bundesländer entnehmen. Denn ähnlich wie Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub, Antragsregelungen oder die eigentliche Länge der „freien“ Zeit sind auch die Inhalte an das Bundesland geknüpft, in dem Sie wohnen. Hier (LINK) finden Sie weitere Infos zum Anspruch auf Bildungsurlaub je nach Bundesland.

Wer zahlt, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Eine wichtige Frage, die sich Arbeitnehmer beim Antrag auf Bildungsurlaub stellen, ist: Wer zahlt das Ganze? Grundsätzlich zahlt der Arbeitnehmer die Kursgebühren, An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung. Aber: Da es für die Zeit bezahlten Urlaub gibt, trägt auch der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. Zudem erhalten Arbeitnehmer teilweise auch staatliche Förderungen für den Bildungsurlaub, je nach Bundesland und Inhalt / Länge des Bildungsurlaubs. Teilweise machen diese Förderungen bis zu 500 EUR oder 50% des Betrags der Weiterbildung aus. Unter www.foerderdatenbank.de können Sie sich über die Ihnen zustehenden Förderungen informieren. Gegebenenfalls können Sie die Kosten auch am Ende eines Jahres in der Steuererklärung geltend machen.

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