Abfindung nach Kündigung: Welche Fälle gibt es?
Grundsätzlich gilt beim Thema Abfindung: Eine einheitliche Regelung für alle Arbeitnehmer gibt es nicht. Ob eine Abfindung gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise, ob Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Ihrem Tarifvertrag eine solche Regelung inkludiert haben. Dann ist die Frage, ob eine Abfindung gezahlt werden muss, mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat und wurde ein Sozialplan aufgestellt, so ist hier ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen verankert. Unter einem solchen Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu verstehen. Dieser ist vor allem dann wichtig, wenn es im Unternehmen betriebliche Veränderungen gibt, die zu einem Nachteil für den Arbeitnehmer führen.
Abfindung nach Kündigung: Welche Ansprüche habe ich?
Neben den bereits beschriebenen Situationen gibt es im Wesentlichen die folgenden Voraussetzungen, die dem Gesetz nach eine Abfindung zulässig machen:
- Ihr Arbeitgeber hat die Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochen. In diesem Fall ist eine Abfindung für Sie möglich.
- Gleichzeitig haben Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
- Oder: Als Beschäftigter haben Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Das Gericht stellt in Ihrem Fall eine sozial ungerechtfertigte Kündigung fest. Auch hier ist eine Abfindung möglich.
- In Ihrem Unternehmen gibt es eine Betriebsänderung (zum Beispiel die Stilllegung einer kompletten Abteilung). Aus dieser Situation erwachsen für Sie Ansprüche für einen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile.
Abfindung trotz regulärer Kündigung?
Die oben bereits genannten Fälle gelten allerdings noch lange nicht für jeden Arbeitnehmer. In vielen Fällen wird eine Kündigung rechtmäßig und unter Einhaltung aller Gesetze und Pflichten vorgenommen. Dann kann es unter Umständen schwierig werden, für Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung zu erhalten. Sie können Ihre Kündigung allerdings durch eine Kündigungsschutzklage anfechten. In solchen Fällen prüft dann das Gericht, ob die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist, oder nicht. Ist Letzteres der Fall, stehen Ihre Chancen auf eine Abfindung nicht schlecht.
Beim Thema Abfindung gibt es verschiedenste Faktoren, die eine Zahlung beeinflussen oder sie verhindern können. Daher gilt: Sind Sie unsicher, ob Ihnen in Ihrem Fall eine Abfindung zusteht, wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Dieser prüft nicht nur Ihren Arbeitsvertrag, sondern auch die Umstände der Kündigung. So gehen Sie auf Nummer Sicher.