Urlaubsgeld: Kein gesetzlicher Anspruch
Die wichtigste Information vorab. Niemand in Deutschland hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er allein entscheidet, ob er Urlaubsgeld zahlt oder nicht. Es gibt jedoch einen Anspruch des Arbeitnehmers, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die jedoch nicht gesetzlicher Natur sind.
Urlaubsgeld, wenn verbindlich vereinbart
Einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben diejenigen, bei denen die Zahlung in Vereinbarungen festgelegt wurde. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Formen, die einen Anspruch auf Urlaubsgeld begründen. Dazu gehören unter anderem gültige Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Finden sich hier Regelungen zum Urlaubsgeld, so sind diese für alle der Branche angeschlossenen Betriebe verbindlich. Gleiches gilt für individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag. Wurde hier ein Urlaubsgeld zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt, kann sich der Chef nicht vor der Zahlung drücken. Hier gilt das geschriebene Wort im Arbeitsvertrag.
Gleichbehandlung gilt auch beim Urlaubsgeld
Weniger individuell, aber nicht minder verbindlich ist eine sogenannte Betriebsvereinbarung zum Urlaubsgeld. Gibt es eine den gesamten Betrieb betreffende Vereinbarung – zum Beispiel zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung – profitieren alle im Betrieb Beschäftigten davon ohne Ausnahme. Bindend ist auch die – juristisch ausgedrückt – „betriebliche Übung“. Darunter wird das Gewohnheitsrecht verstanden. Wer mehrfach hintereinander Urlaubsgeld bekommen hat, muss davon ausgehen können, dass dies auch weiterhin so ist. Ausnahme ist wiederum lediglich eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dieses Gewohnheitsrecht ausschließt. Verfassungsrechtlichen Zwängen ist der Arbeitsgeber bei der Zahlung von Urlaubsgeld ebenfalls ausgesetzt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet den Ausschluss einzelner vom Urlaubsgeld, wenn alle anderen davon profitieren dürfen. Auch wegen seiner Hautfarbe, Religion oder sexuellen Ausrichtung darf niemandem die Auszahlung des Urlaubsgeldes verwehrt werden. +
Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld als Frauen
Nicht einmal die Hälfte aller berufstätigen Deutschen darf sich über einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Urlaub freuen. Laut einer Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekommen gerade mal 41% der Beschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld. Und das WSI hat noch mehr herausgefunden. So bekommen Männer mit einem Anteil von 49% häufiger Urlaubsgeld als Frauen, bei denen es nur 35% sind.
Urlaubsgeld: Wer mehr verdient, hat bessere Chancen
Wer ohnehin schon gut verdient, hat auch bessere Chancen als Beschäftigte mit einem geringeren Einkommen. Von denen, die monatlich zwischen 5.000 und 6.000 Euro nach Hause bringen, erhalten 52% Urlaubsgeld. Bei Geringverdienern mit Einkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro sind es gerade mal 29%. Auch Mitarbeiter in größeren Unternehmen bekommen häufiger Urlaubsgeld. 57% aller Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten spendieren ihrer Belegschaft Urlaubsgeld. Kleine Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern sind deutlich knauseriger. Hier kommen nur 33% der Beschäftigten in den Genuss einer Finanzspritze für den Urlaub. Schlecht sieht es in puncto Urlaubsgeld auch für die Menschen in Ostdeutschland aus. Lediglich 27% aller Werktätigen in den neuen Bundesländern wird der Urlaub mit zusätzlichem Geld versüßt, bei den Beschäftigten im Westen Deutschlands sind es immerhin 47%.