Sie sind wegen einer Erkältung krankgeschrieben, müssen aber dringend die Einkäufe erledigen? Krank ist nicht gleich krank, vor allem wenn es um die Krankschreibung bei Ihrem Arbeitgeber geht. Wir haben zusammengefasst, welche Aktivitäten vollkommen in Ordnung sind – und wo Sie in eine Grauzone kommen.
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Es ist keine schöne Vorstellung: Kurz vor dem wohlverdienten und bereits lange gebuchten Urlaub schlägt die Grippe zu. Sollte die Erkrankung kurz vor dem Urlaub sogar mit einer Krankschreibung verbunden sein, kann es unter Umständen schwierig sein, den Urlaub während der Krankschreibung anzutreten, weil sich Urlaub und Krankschreibung eigentlich grundsätzlich gegenseitig ausschließen. Deshalb sollte der Arbeitnehmer bei eventuellen Reisen – vor allem ins Ausland - während der Krankschreibung einiges beachten, wenn er nicht riskieren will, dass ihm Leistungen von der Krankenkasse verwehrt werden.

Sie sind bereits ein paar Tage krank und nicht in der Lage zu arbeiten? Dann wissen Sie sicher, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Krankschreibung von Ihrem Arzt vorlegen müssen. Doch auch Ihre Krankenkasse muss über Ihre Erkrankung informiert werden. Wer das versäumt, setzt unter Umständen viel Geld aufs Spiel. Wir sagen Ihnen, was passiert, wenn Sie Ihre Krankschreibung nicht oder nicht rechtzeitig zur Krankenkasse schicken.