Bildungsurlaub muss im Zusammenhang mit dem Job stehen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub im Rahmen der Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Das gilt für die reinen Kosten der Maßnahme ebenso wie für An- und Abreisekosten, Übernachtung und Verpflegung. Unstrittig ist eine Erstattung in der Regel, wenn ein objektiv nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Weiterbildung besteht. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass der Beschäftigte durch die Teilnahme an der Maßnahme neue Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zum Erhalt seiner beruflichen Tätigkeit oder zu einer Höherqualifizierung beitragen. Gleiches gilt, wenn der Kurs dazu dient, auf Veränderungen am Arbeitsplatz zu reagieren. Das kann zum Beispiel ein Kurs sein, der sich intensiv mit einer im Büro neu installierten Software befasst. Wer mögliche Stolpersteine des Finanzamtes von vornherein vermeiden möchte, der sollte zusammen mit seiner Steuererklärung eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den beruflichen Nutzen der Weiterbildung oder gleich die gesamten Kursunterlagen einreichen.
Sport, Entspannung, Spracherwerb: Auch hier kann steuerlich entlastet werden
Problematischer könnte die steuerliche Berücksichtigung von Kursen sein, bei denen der berufliche Nutzen nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar ist. Das können zum Beispiel Sprachkurse oder Sportangebote sein. Doch auch hier bestehen Möglichkeiten, derartige Maßnahmen beim Finanzamt steuermindernd geltend zu machen. Entscheidend ist auch hier der erkennbare Zusammenhang zwischen dem Bildungsangebot und der beruflichen Tätigkeit. So ist ein Bildungsurlaub mit dem Schwerpunkt auf Sport oder Entspannung gerade bei stressbelasteten Berufen durchaus sinnvoll. Ein Yoga-Kurs etwa kann dazu beitragen, den Stress zu mindern, den Anforderungen des Job besser gewachsen zu sein und somit auch Ausfälle durch Krankheitszeiten zu mindern. Wer sehr viel sitzt und Rückenbeschwerden hat, kann durch die konzentrierte Anleitung zu sportlicher Betätigung seinem Körper Gutes tun und dadurch Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verringern oder vermeiden. Auch ein Sprachkurs kann Kompetenzen vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und kann somit – bei plausibler Argumentation – steuermindernd anerkannt werden.