Rentenpunkt orientiert sich am Durchschnittseinkommen
Da es natürlich Beitragszahler gibt, die über oder unter dem Brutto-Durchschnittseinkommen liegen, wird dies bei der Berechnung der Rentenpunkte berücksichtigt. Ermittelt werden die Entgeltpunkte, indem das eigene beitragspflichtige Einkommen durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt wird. In jedem Jahr wird das Durchschnittseinkommen neu berechnet und variiert deshalb auch gegenüber dem Vorjahr. Ein relativ gleiches Einkommen in dem aktuellen Kalenderjahr führt deshalb auch zu einem gleich hohen Rentenanspruch. Bei einem Arbeitsentgelt in Höhe der Hälfte des Durchschnittsentgelts aller Versicherten werden dem Rentenkonto lediglich 0,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Verdient ein Versicherter hingegen das 1,2-fache des Durchschnittsentgelts, dann werden seinem Rentenkonto auch 1,2 Entgeltpunkte hinzugefügt.
Jeder Versicherte hat sein individuelles Punktekonto
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Rente gerecht und am Leistungsprinzip ausgerichtet sein. Wer länger als andere gearbeitet hat oder höhere Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, der soll im Ruhestand auch mit einer höheren Rente belohnt werden. Berücksichtigt werden aber auch Beiträge für die Solidargemeinschaft. So erhöhen zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung die Rente. Aus diesen Gründen werden Rentenpunkte beziehungsweise Entgeltpunkte vergeben und Anrechnungszeiten berücksichtigt. Die Rentenpunkte sammelt jeder Versicherte auf seinem eigenen Rentenkonto.
Wert der Entgeltpunkte wird jährlich neu festgelegt
Entsprechend der Rentenformel für die lohndynamische Rente ist für die Höhe der Altersrente die Zahl der im Berufsleben erworbenen Entgeltpunkte maßgeblich. Dabei wird die Anzahl der erworbenen Punkte – neben anderen Faktoren – mit dem für das jeweilige Jahr festgelegten aktuellen Punktwert multipliziert. Dieser Punktwert wiederum ergibt sich aus der Rentenanpassungsformel und wird jährlich neu festgelegt. Dadurch entwickeln sich die Renten grundsätzlich entsprechend den Löhnen. Dabei kann es jedoch, wie in früheren Jahren auch schon mal geschehen, „Nullrunden“ ohne Erhöhung geben. Deshalb wäre es durchaus denkbar, dass – der Rentenanpassungsformel gemäß – bei sinkendenden Löhnen auch die Renten sinken. Die Entgeltpunkte sorgen dafür, dass sich das individuelle, während des gesamten Arbeitslebens erworbene Einkommen in der Rentenhöhe wiederspiegelt und auch der jährlichen Lohnentwicklung angepasst wird. In die für den Wert eines Entgeltpunktes maßgebliche Rentenanpassungsformel fließt neben der Lohnentwicklung auch der sogenannte „Nachhaltigkeitsfaktor“ ein. Er berücksichtigt die sinkende Zahl an Beitragszahlern gegenüber der stetig wachsenden Zahl der Rentenbezieher.
Rentenpunkte: Unterschiedliche Werte im Osten und Westen Deutschlands
Aktuell liegt der Wert für einen Rentenpunkt in den alten Bundesländern bei 33,05 EUR (Vorjahr: 32,03 EUR) und im Osten Deutschlands bei 31,89 EUR (Vorjahr: 30,69 EUR). Dies entspricht einer Rentenerhöhung von 3,18% in den alten Ländern und von 3,91% in den neuen Ländern. Da die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung in den alten Ländern bei 2,39% liegt und bei 2,99% in den neuen Ländern, steigen demzufolge auch die Renten im Osten Deutschlands etwas mehr als im Westen.
Stand: 2019