Kosten für den Arbeitgeber
In der Regel haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr – das hängt allerdings vom Bundesland ab, in dem Sie arbeiten. In einigen Bundesländern können Sie alle zwei Jahre auch zehn Tage am Stück frei nehmen, in anderen – wie aktuell in Bayern und Sachsen – gibt es überhaupt keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für den Bildungsurlaub gilt immer das Ziel der Weiterbildung – ob beruflich, gesellschaftlich oder politisch. Wenn Sie den passenden Kurs gefunden haben, melden Sie sich an und legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Anmeldebescheinigung zur Unterschrift vor. Schließlich stellt er Sie für die Tage der Weiterbildung von Ihrer Arbeit frei und zahlt Ihnen den vollen Lohn weiter.
Also eine richtig gute Sache und im Prinzip eine Win-win-Situation für beide Seiten: Sie können sich an fünf Tagen im Jahr weiterbilden – und das bei voller Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber profitiert von Ihrer Weiterbildung durch Ihre neu erworbenen Kenntnisse.
Kosten für den Arbeitnehmer
Sie haben bisher alles richtig gemacht und der Arbeitgeber willigt in die Weiterbildungsmaßnahme ein, die Sie als Bildungsurlaub reklamieren. Während der Kurszeit bekommen Sie nun Ihren normalen Lohn weiterbezahlt. Allerdings sollten Sie nicht vergessen, dass ein solches Angebot natürlich auch für Sie nicht völlig kostenfrei ist. Sie bekommen zwar Ihren Lohn, aber Kosten für die Fortbildung selbst, Reisekosten und mögliche Übernachtungen und Aufwendungen für Verpflegungen müssen Sie selbst tragen.
In vielen Fällen kann es sich hier lohnen, den Arbeitnehmer nach einer Kostenbeteiligung oder sogar nach einer vollständigen Kostenübernahme zu fragen, schließlich profitiert er davon. In einigen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, eine Bildungsprämie oder ein Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Das sollten Sie immer individuell klären. Sicher hilft Ihnen die Personalabteilung bei solchen Fragen weiter – schließlich unterstützt jedes Unternehmen gern das freiwillige Lernen seiner Mitarbeiter und nutzt die Beteiligung an den Kurskosten als probates Mittel der Mitarbeiterbindung.
Kosten absetzen
Ist die Weiterbildung im Rahmen des Bildungsurlaubs erfolgreich abgeschlossen und Sie halten eine Teilnahmebescheinigung in Händen, dann können Sie diese in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung mit einreichen, denn die Kosten können Sie in voller Höhe als Werbungskosten angeben. So können Sie letztendlich doch noch die Kosten für Ihre selbst bezahlte Weiterbildung reduzieren.