Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsurlaub erfüllen?

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In der Regel Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Jahr

Mit Ausnahme des Saarlandes gestatten die Ländergesetze den Arbeitnehmern fünf bezahlte Weiterbildungstage pro Kalenderjahr. Das Saarland zeigt sich großzügiger und legt sogar einen Anspruch von sechs Tagen fest. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung vom Arbeitsalltag beschränkt sich in der Regel auf Themen der politischen und der beruflichen Bildung. Dabei liegt das Hauptgewicht auf der Nutzung berufsnaher Angebote. Davon profitiert natürlich auch der Arbeitgeber, denn die Weiterbildung seiner Beschäftigten kommt schließlich auch ihm zugute.

Spezielle Regelungen für Beamte und Mitglieder des Betriebsrates

Die Bildungsurlaubsgesetze der Länder sind für Arbeiter und Angestellte gedacht. Bei Beamten greifen besondere Regelungen des Sonderurlaubs, die in entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen verankert sind. Spezielle Regelungen gibt es auch für Mitglieder des Betriebsrates. Hier gelten die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Nur wenige nutzen ihr Recht auf bezahlte Weiterbildung

Obwohl mehr als Dreiviertel aller Berechtigten Interesse an Fortbildungen haben, nehmen tatsächlich nur 1 bis 2% der Arbeiter und Angestellten ihr Recht auf Bildungsurlaub wahr. Manche Beschäftigten wissen gar nicht, dass ihnen bezahlter Bildungsurlaub zusteht. Andere wiederum kennen das Procedere nicht, um Bildungsurlaub zu beantragen oder sie befürchten Nachteile im Betrieb; wenn sie ihn in Anspruch nehmen.

Anbieter muss anerkannt sein

Wer sich für einen Bildungsurlaub interessiert, sollte zunächst einmal die Angebote studieren. Wichtig ist, dass der Anbieter der Maßnahme anerkannter Weiterbildungsträger nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ist. Natürlich muss auch das Seminar selbst anerkannt sein. Entsprechende Links finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landes-Kultusministerien. Es ist auch unbedingt darauf zu achten, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. Auf Antrag können jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung gemacht werden.

Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf zwei Jahre verteilt werden

Ein Anrecht auf Bildungsurlaub hat jeder, der mindestens ein halbes Jahr in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings muss dieser Betrieb mindestens zehn Beschäftigte haben. Der gesetzliche Anspruch von fünf Tagen pro Kalenderjahr kann bei Bedarf auch auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf insgesamt zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub.

Fristen beim Beantragen beachten

Wer Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchte, muss ihn natürlich zuvor beantragen. Ähnlich wie beim regulären Urlaub sind hier auch Fristen einzuhalten, die wiederum von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Diese Fristen betragen in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, in einigen Bundesländern können es aber auch acht oder nur vier Wochen sein.

Erfolgreiche Teilnahme muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden

Wichtig ist auch die Anmeldung beim Anbieter der Weiterbildung. Wer sich dort früh anmeldet, hat gute Chancen, dass er sein Wunschseminar besuchen kann. Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt der Teilnehmer vom Veranstalter detaillierte Informationen zum Seminar sowie zur Anfahrt und Ausstattung der Bildungsstätte. Außerdem liefert der Anbieter alle formal nötigen Angaben zur Beantragung der Bildungsmaßnahme bei dem Arbeitgeber. Nach Ablauf der Weiterbildungsmaßnahme ist dem Arbeitgeber die Teilnahmebestätigung unaufgefordert und schnellstmöglich einzureichen.

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