Wichtig für Paare im Beruf: Regeln einhalten
Obwohl der Arbeitgeber keine rechtliche Handhabe hat, eine private Liebesbeziehung am Arbeitsplatz zu unterbinden, sollte sich das Paar im eigenen Interesse an einige Regeln halten. Dies ist sowohl mit Blick auf den Frieden am Arbeitsplatz wie auch für das eigene Glück äußerst hilfreich. Ganz wichtig ist es deshalb, Privatleben und Beruf strikt voneinander zu trennen. So sollten alle dienstlichen Kommunikationsmittel wie etwa Intranet und Telefon ausschließlich dienstlichen Belangen vorbehalten sein. Private Terminabsprachen oder Liebesgeflüster haben hier keinen Platz. Küsse am Arbeitsplatz und sonstige vertrauliche Berührungen sind im Job ebenso unangebracht wie Kosenamen oder ein handfester Beziehungsstreit.
Besonders kompliziert: Liebe zwischen Chef und Mitarbeitenden
Besonders pikant sind Liebesbeziehungen zwischen Chefs und Mitarbeitenden. Ebenso wie Liebeleien zwischen Kolleginnen und Kollegen sind diese erlaubt und wie diese sogar durch das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. Aufgrund der beruflichen Abhängigkeit in einer solchen Beziehung sollten die Liebenden hier jedoch besondere Vorsicht walten lassen. Gerade solche Liebschaften können den Betriebsfrieden empfindlich stören. Hat irgendjemand im Betrieb auch nur den Eindruck, das „Liebchen“ des Chefs werde bevorzugt oder der Angestellte genießt wegen seiner Liaison mit der Geschäftsführerin besondere Privilegien, ist es vorbei mit der guten Atmosphäre in der Firma. Auch wenn eine solche Beziehung jedem im Unternehmen bekannt ist, sollte sich das Paar am Arbeitsplatz unbedingt neutral verhalten.
Nur eine dauerhafte Beziehung sollte öffentlich gemacht werden
Bevor eine Beziehung in der Firma öffentlich gemacht wird, sollte das Paar schauen, ob die Liebschaft wirklich von Dauer und tragfähig ist. Erst dann sollte die Beziehung auch im Unternehmen publik gemacht werden. Ist die Beziehung von Dauer, sollte sich das Paar trotzdem Gedanken über das Vorgehen bei einer möglichen Trennung machen. Dann sind Privates und Berufliches nämlich kaum noch voneinander zu trennen. Bei einer Beziehung zwischen Chef und Untergebenem räumt in der Regel der Rangniedrigere seinen Platz. In größeren Firmen kann auch ein Wechsel der Abteilung ausreichen. Zu vermeiden sind Liebesbeziehungen, wenn einer von beiden wichtige Betriebs- oder Personalinterna kennt, zum Beispiel Controller. Zu groß ist hier die Gefahr, dass beim vertraulichen Techtelmechtel Firmengeheimnisse ausgeplaudert werden.
Konkurrenz am Arbeitsplatz ist Gift für private Beziehung
Wer eine Liebesbeziehung zu einem Kollegen oder einer Kollegin hat, sollte strikt darauf achten, dass außerhalb des Arbeitsplatzes das Privatleben absoluten Vorrang hat. Es tut der Beziehung nicht gut, wenn hier keine klare Grenze gezogen wird. Betriebliche Themen sollten deshalb auch im Betrieb besprochen werden und nicht beim Abendessen zuhause. So verwischen beide Bereiche nicht: Themen des Jobs gehören in die Arbeitszeit, Privates gehört zum Privatleben. Gift für eine Beziehung ist auch das Gefühl, wenn einer der beiden Partner am Arbeitsplatz zum Konkurrenten wird. Hier sollte sich das Paar gemeinsam Strategien überlegen, wie einer solchen Situation vorgebeugt werden kann.