Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Eine gute Nachricht direkt zu Beginn: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss zudem wahrheitsgemäß sowie wohlwollend formuliert werden. Demnach können Sie in jedem Fall auf ein Zeugnis bestehen. Auch wenn…

  • … Sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden.
  • … Sie einer Teilzeitbeschäftigung beziehungsweise einer Tätigkeit mit reduzierten Stunden nachgehen.
  • … die Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung für Sie ist.
  • … ein befristetes Arbeitsverhältnis endet.
  • … Sie freiberuflich aktiv sind.
  • … Sie ein Praktikum machen.
  • … Sie einer Aushilfstätigkeit nachgehen.
  • … Sie in einem Probearbeitsverhältnis sind.
  • … Sie in einer leitenden Position sind.


Und natürlich haben Sie bei einem klassischen unbefristeten 40-Stunden-Vollzeitjob genauso einen Anspruch auf ein Zeugnis. Daher gilt: Sollte Ihnen hier etwas anderes erzählt werden, können Sie mit gutem Gewissen auf Ihr Zeugnis bestehen.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Wie fordere ich es ein?

Es gibt viele Fälle, in denen Arbeitgeber selbstständig ein Arbeitszeugnis ausstellen. Geht ein Ausbildungsverhältnis zu Ende, ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Oftmals müssen Sie aber aktiv danach fragen und um die Ausstellung des Zeugnisses bitten. Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Zeugnis selbst schreiben zu wollen, lesen Sie gerne unseren Beitrag hierzu. Daher sollten Sie Ihrem Arbeitgeber frühzeitig signalisieren, dass Sie nach Ende der Beschäftigung ein Zeugnis erhalten wollen. Fällt dieses nicht so aus, wie Sie es sich erhofft haben, suchen Sie in jedem Fall nochmal das Gespräch und bitten um Nachbesserung. Auch dies ist Ihr Recht, so lange das Zeugnis wahrheitsgemäß bleibt. Je nach Verhältnis, das Sie zu Ihrem Arbeitgeber haben, können hier einige Korrekturrunden anfallen. Auch wenn dies mühsam für Sie scheint, nehmen Sie das Investment in Kauf. Ihr Arbeitszeugnis ist eine von zukünftigen Arbeitgebern oft nachgefragte Größe und Referenz.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei anderen Fällen

Sie zählen sich nicht zu einer der oben genannten Gruppen? Dann könnte bei Ihnen ein Sonderfall vorliegen. Leiharbeiter beispielsweise haben nur gegenüber der Firma einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, über die sie verliehen werden. Auch bei Selbstständigen gestaltet sich das Thema Arbeitszeugnis anders. Da sie weisungsfreie Dienstleistungen erbringen, haben Sie keinen Anspruch auf ein Zeugnis. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Kunden oder Auftraggeber darum bitten, Ihnen eine schriftliche Referenz oder Bewertung der Zusammenarbeit auszustellen, mit denen Sie zukünftigen Kunden oder Auftraggebern Belege liefern können.

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