Arbeitszeugnis anfechten: Das ist zu beachten

Arbeitszeugnis anfechten: Das ist im Vorfeld zu beachten

Jeder Arbeitnehmer hat mit dem Ende der Zusammenarbeit den gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wie dieser genau geregelt ist, haben wir bereits hier für Sie zusammengefasst. Außerdem muss das Zeugnis zwei wichtige Kriterien erfüllen: Es muss zum einen wahrheitsgemäß sein und darf keine Falschinformationen enthalten. Zum anderen muss es wohlwollend formuliert sein, sodass beispielsweise keine offensichtliche Kritik oder herabwürdigenden Aussagen enthalten sind.

Finden Sie solche Aspekte in Ihrem Zeugnis, besteht kein Zweifel, dass Sie das Recht auf Änderung haben. Wenn Sie schon im Vorfeld den Inhalt Ihres Zeugnisses mitbestimmen beziehungsweise beeinflussen wollen, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber aktiv an und schlagen ihm vor, das Zeugnis selbst zu schreiben. Wie Sie hierbei am besten vorgehen, haben wir hier erläutert.

Arbeitszeugnis anfechten: schnell und offen ansprechen

Sie haben ein Zeugnis erhalten, welches die oben genannten Kriterien erfüllt, aber nicht Ihrer eigenen Wahrnehmung Ihrer Tätigkeit und Person entspricht? Dann können Sie das Arbeitszeugnis anfechten. Beachten Sie aber immer, dass Meinungen subjektiv sind; Ihr Arbeitgeber hat das Recht auf seine Meinung zu Ihrer Arbeitsleistung. Daher geht es beim Anfechten des Zeugnisses vor allem um eine zeitnahe, begründete Kritik. Im Idealfall gehen Sie in vier Schritten vor.

  • 1. Schritt: Zeitnah das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Im Regelfall fertigt niemand ein Arbeitszeugnis mit böswilliger Absicht an. Somit sollten Sie zunächst in einem persönlichen Gespräch klären, was es mit den Passagen auf sich hat, die Sie stören. Bevor Sie in dieses Gespräch gehen, lesen Sie Ihr Zeugnis noch einmal ganz genau, markieren sich fragwürdige Passagen und machen für sich fest, wieso Sie sich an bestimmten Punkten stören. Um eine Nachbesserung zu begründen, müssen Sie fundierte und belegbare Argumente aufbringen.


Mit einer Klage das Arbeitszeugnis anfechten

  • 2. Schritt: Machen Sie Ihren Widerspruch deutlich. Lässt sich Ihr Chef im persönlichen Gespräch nicht überzeugen, die gewünschten Änderungen umzusetzen, reichen Sie schriftlichen Widerspruch ein. Neben den genauen Stellen, die Sie kritisieren, und den Argumenten für eine Änderung, inkludieren Sie eine Deadline, bis zu der Sie ein neues Zeugnis erhalten wollen. Hält Ihr Chef die Deadline nicht ein, können Sie den nächsten Schritt gehen.
  • 3. Schritt: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Der Anwalt kann Sie mit Ihrem Problem nicht nur beraten, er übernimmt auch die Korrespondenz mit Ihrem Chef. Ein Schreiben Ihres Anwalts hat zudem oft mehr Gewicht, als Ihre eigenen Bemühungen.
  • 4. Schritt: Eine Klärung vor Gericht. Mit der Zeugnisberichtigungsklage können Sie das Ganze vor dem Arbeitsgericht ausfechten. Ob Sie mit einer solchen Klage Erfolg haben, hängt von Ihrem persönlichen Einzelfall ab. Zu diesem Zeitpunkt steht jedoch auch fest, dass sich Ihr Verhältnis zu Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ins absolut Negative entwickelt hat. Daher wäre es wünschenswert, dass Sie spätestens nach dem ersten Schritt die Überarbeitung Ihres Zeugnisses erwirken konnten.
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