Urlaubsanspruch und Mutterschutz: Das ist zu beachten

Mutterschutz hebt Urlaubsanspruch nicht auf

Werdende Mütter brauchen sich keine Sorgen darüber zu machen, dass die Zeiten des Mutterschutzes zulasten ihrer Urlaubsansprüche gehen. Dem hat der Gesetzgeber mit § 17 des Mutterschutzgesetzes einen Riegel vorgeschoben. Schwangere Frauen brauchen während der Zeit des Mutterschutzes nicht zu arbeiten. Dieser Zeitraum ist auch „urlaubsfrei“, das heißt, dass kein Urlaub während dieser Zeit genommen werden muss, der Urlaub für diesen Zeitraum aber auch nicht verfällt. Bestehende Urlaubsansprüche werden durch die Zeiten des Mutterschutzes also nicht gemindert. Das bedeutet, dass die Schwangere Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub hat, auch wenn sie einen Teil des Jahres im Mutterschutz war. Deshalb steht der werdenden Mutter logischerweise auch ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs für jeden Monat Mutterschutz zu.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz verfällt nicht

Muss der „normale“ Arbeitnehmer seinen Urlaub bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres genommen haben, gilt diese Regelung nicht für Frauen im Mutterschutz. Bei ihnen besteht der Anspruch auf Urlaub über diesen Zeitpunkt hinaus. Der im Kalenderjahr nicht genommene Urlaub kann nach dem Ende des Mutterschutzes oder sogar erst nach Ablauf einer sich anschließenden Elternzeit genommen werden. Je nach Länge der Elternzeit bestehen diese Urlaubsansprüche unter Umständen mehrere Jahre. Nach Ablauf der Elternzeit muss der Resturlaub jedoch bis spätestens zum Ende des darauffolgenden Jahres genommen werden.

Kein Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Wie bereits gesagt, hat jede berufstätige Schwangere auch während des Mutterschutzes den vollen Anspruch auf ihr zustehende Urlaubstage. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Elternzeit. Urlaubsansprüche aus der Zeit des Mutterschutzes verfallen zwar nicht bis zum Ende der Elternzeit, für die Elternzeit selbst gibt es allerdings keinen Urlaub. Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, pro Monat der Elternzeit ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu kappen. Die rechtliche Grundlage dazu bietet § 17, Abs. 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Eine Ausnahme bildet die vorübergehende Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Wer während der Elternzeit weiterhin als Teilzeitbeschäftigter im Betrieb tätig ist, hat auch dementsprechenden Anspruch auf Urlaub.

Bei Kündigung doch Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit

Eine weitere Ausnahme greift, wenn der Arbeitsvertrag während oder unmittelbar nach Ablauf der Elternzeit beendet wird. Dann darf der Arbeitgeber hinterher nicht den Urlaub kürzen. Für den während der Elternzeit angesammelten Urlaubsanspruch hat der Arbeitnehmer in diesem Fall Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Im Klartext bedeutet dies, dass die freien Tage ausbezahlt werden müssen, auf die ein Anspruch bestanden hat, der jedoch wegen des Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr geltend gemacht werden konnte.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Interview mit Dr. Dirk Rogowski, Vorstandsmitglied der Bantleon Invest AG

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Institutionelle Anleger brauchen einen besonders vertrauenswürdigen Partner, der ihre Gelder administriert und anlegt. Mit großer Kompetenz und der Erfahrung von Jahrzehnten hat sich die Bantleon Invest AG als zuverlässiger KVG-Partner…

Genusswelten

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Interview mit Hans Karall, Geschäftsführer der Vimeksim International GmbH

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Bisher hat sich die ursprünglich in der Ukraine gegründete Vimeksim International GmbH vornehmlich in der Urproduktion von Agrarrohstoffen engagiert. Vor einem Jahr brachte das Unternehmen unter der Marke Vieno schließlich…

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Interview mit Stijn Baan, Kaufmännischer Direktor der Koppert Cress B.V.

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Frische und gesunde Kräuter in ausgezeichneter und gleicher Qualität sowohl für die Spitzengastronomie wie auch fürs Catering? Die bietet das niederländische Unternehmen Koppert Cress B.V. Der Familienbetrieb aus dem südholländischen…

„Für Dich von Hier!“

Interview mit Mike Hennig, Geschäftsführer der Teigwaren Riesa GmbH

„Für Dich von Hier!“

Ob Schneckli, Drelli oder Hörnchen, ob Hartweizen oder Dinkel, ob Bio oder Vollkorn: Die Produktvielfalt der Teigwaren Riesa scheint keine Grenzen zu kennen. Und wer wissen möchte, wie alle diese…

TOP