So melden Sie sich richtig arbeitslos

Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss sich der Arbeitssuchende bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden. Welche Agentur für Arbeit zuständig ist, kann über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit abgefragt werden. Ganz wichtig! Die persönliche Vorstellung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass vom ersten Tag an Arbeitslosengeld gezahlt wird. Bei späterer persönlicher Vorstellung ist eine rückwirkende Zahlung von Arbeitslosengeld nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, weil er erkrankt ist, sollte dies der Arbeitsagentur unverzüglich telefonisch mitteilen. Außerdem ist später ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Krankheit bescheinigt.

Arbeitslos melden: Dokumente nicht vergessen

Wer sich persönlich arbeitslos meldet, sollte zudem einige Dokumente mitnehmen. Dazu gehören auf jeden Fall Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Ebenso Sozialversicherungsausweis, Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag sowie Lebenslauf und Qualifikationsnachweise sind hilfreich.

Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Der nächste Schritt, um auch finanzielle Leistungen von der Agentur für Arbeit zu beziehen, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld. Dieser kann online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular kann aber auch aus dem Internet heruntergeladen oder bei der Arbeitsagentur abgeholt werden. Schon im Vorfeld der Arbeitslosmeldung sollte geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Arbeitslosengeld: Nur Einzahler haben Anspruch

Eine Voraussetzung dafür, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, ist der Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes. Als arbeitslos gilt aber auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt. Weitere Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld sind eine vorherige versicherungspflichtige Tätigkeit sowie Mindestzahlungen in die Arbeitslosenversicherung. Innerhalb der vergangenen zwei Kalenderjahre müssen mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein. Dabei werden jedoch auch so genannte Ersatzzeiten mit angerechnet. Dazu gehören Wehrdienst, Mutterschaft und Kindererziehung, Krankengeldbezug sowie Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.

Eigeninitiative gefragt

Nach der Arbeitslosmeldung ist der Arbeitssuchende verpflichtet, sich eigenverantwortlich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen und nicht nur auf Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur zu warten. Die eigenen Bemühungen sind nachzuweisen, zum Beispiel durch Vorlage von Bewerbungsschreiben und Antworten von Firmen.

Immer erreichbar sein

Wer Leistungen der Arbeitsagentur beziehen möchte, muss dem Arbeitsmarkt tatsächlich zu Verfügung stehen. Verfügbarkeit bedeutet, dass der Arbeitsuchende arbeitsfähig und seiner Arbeitsfähigkeit angemessen arbeitsbereit ist. Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, der eine zumutbare versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben kann und will. Außerdem muss er bereit sein, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Zur Verfügbarkeit gehört weiterhin, dass der Arbeitslose den Vorschlägen der Arbeitsagentur Folge leisten kann. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss an jedem Werktag unter seiner Anschrift per Briefpost erreichbar sein. Eine Erreichbarkeit über das Handy und die Möglichkeit, am nächsten Tag bei der Arbeitsagentur vorsprechen zu können, reichen hier nicht aus.

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