Sind Überstunden pfändbar?

Lohnpfändung bei Privatinsolvenz

Der Fokus einer Privatinsolvenz liegt zunächst darauf, den beziehungsweise die Gläubiger auszuzahlen. Dabei kann es auch dazu kommen, dass der Lohn des Arbeitnehmers gepfändet wird. Wann genau es dazu kommt, hängt von individuellen Regelungen ab. Sind Sie von der Lohnpfändung betroffen, hängt der abzugebende Betrag stark davon ab, wie viele Personen Sie neben sich selbst noch mit dem Lohn versorgen müssen. Der sogenannte Selbstbehalt ist dafür bestimmt, das Existenzminimum des Schuldners und der zu versorgenden Personen zu sichern.
Steht fest, wie hoch der Anteil des Lohns ist, der pfändbar ist, wird dieser vom Arbeitgeber direkt an den Gläubiger überwiesen – somit wird Ihr Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung direkt miteinbezogen. Die Lohnpfändung dauert so lange an, bis die Ansprüche des Gläubigers getilgt wurden und kann somit mehrere Monate oder gar Jahre andauern.

Lohnpfändung: Sind Überstunden betroffen?

Im Zuge einer Lohnpfändung setzen viele Arbeitnehmer darauf, ihr Einkommen zu vergrößern, um so die Schuldlast schneller abtragen zu können. Eine weitere Beschäftigung oder auch das Leisten von Überstunden sind Beispiele hierfür.  Wenn Sie in einer Privatinsolvenz mit Lohnpfändung Überstunden leisten, kann die Hälfte des Lohns für die Mehrleistung einbehalten werden; die andere Hälfte fällt Ihnen als Arbeitnehmer zu. Dies regelt § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO):

„Unpfändbar sind zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens”

Anders als bei der reinen Pfändung von Lohn ist es bei den Überstunden irrelevant, wie viel Sie leisten oder in welcher sozialen Situation Sie sich befinden, wie viele Personen Sie mitversorgen müssen und so weiter. Es gilt immer die Faustregel: Die Hälfte des Betrags, der durch Überstunden erwirtschaftet wurde, kann in einer Privatinsolvenz beziehungsweise Lohnzahlung einbehalten werden.

Dadurch können Arbeitnehmer bei einer Lohnpfändung allerdings nicht nur das Ableisten ihrer Schulden durch Mehrarbeit in Form von bezahlten Überstunden beschleunigen. Auch sorgt diese Mehrarbeit dafür, dass der Schuldner nicht mehr „nur“ am Existenzminimum leben muss, da die Hälfte der Bezahlung der Überstunden als Gehalt einbehalten werden darf. Steht in Ihrem individuellen Fall also fest, wie hoch der Anteil Ihres Lohns ist, der gepfändet wird, können Sie im selben Atemzug ausrechnen, inwiefern sich Überstunden für Sie und die Gläubiger auszahlen würden.

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