Kurzarbeitergeld: So viel Gehalt bekommen Sie bei Kurzarbeit

Wirtschaftsforum Tipps zum Thema Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Kurzarbeit = wenig Lohn. So lautet zumindest die Vorannahme vieler Arbeitnehmer. Grundsätzlich stimmt es, dass während der Kurzarbeitsphase weniger Geld gezahlt wird, als es regulär der Fall wäre. Das liegt daran, dass das Arbeitsvolumen während der Kurzarbeit reduziert wird oder teilweise sogar gleich Null ist. Die finanzielle Entschädigung während der Kurzarbeit wird als Kurzarbeitergeld bezeichnet. Dieses erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, der sich das Ganze allerdings durch die Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen kann.

Kurzarbeitergeld kann dann gezahlt werden, wenn

  • in einem Unternehmen ein erheblicher Ausfall der Arbeit mit entsprechendem Lohnausfall vorliegt.
  • in dem betroffenen Unternehmen mindestens ein Arbeitnehmer angestellt ist.
  • die nötigen persönlichen Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld vorliegen (wie eine ungekündigte, versicherungspflichtige Anstellung).
  • der Arbeitsausfall der Bundesagentur für Arbeit vom Unternehmen oder der Betriebsvertretung unverzüglich und schriftlich kommuniziert wird.


Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben alle von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld: So wird die Zahlung berechnet

Eine wichtige Frage bleibt: Wie viel Geld erhalten Sie während der Kurzarbeit? Die Antwort ergibt sich aus dem Betrag, den Sie als Arbeitnehmer netto erhalten. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60% des Nettogehalts. Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, so beläuft sich die Zahlung auf 67% des Nettogehalts.

Ein Beispiel: Erhält ein Arbeitnehmer regulär 3.000 Euro Nettogehalt und lebt alleine, so hat er einen Anspruch von 1.800 Euro Kurzarbeitergeld. Lebt mit ihm ein Kind im Haushalt, beläuft sich die Zahlung des Kurzarbeitergeldes auf 2.010 Euro.

Urlaub und Überstunden während der Kurzarbeit: So viel Geld erhalten Sie

Wie Urlaub während der Kurzarbeitsphase geregelt wird, haben wir bereits für Sie zusammengefasst. Grundsätzlich gilt: Urlaub können Sie regulär auch während der Kurzarbeit nehmen; in vielen Fällen wird dies sogar begrüßt. Während Ihres Urlaubs haben Sie Anspruch auf die normale Lohnfortzahlung und sind somit nicht vom Kurzarbeitergeld betroffen.

Überstunden dürfen in Kurzarbeit nur in Ausnahmefällen anfallen. Wenn dies eintritt, werden Überstunden nach regulärem Stundenlohn vergütet. Diese Zahlung wirkt sich allerdings negativ auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld aus. Die Auswirkungen hierbei sind im individuellen Einzelfall zu prüfen.

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