Die Idee des Bildungsurlaubs existiert schon lange. Nach einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitnehmerorganisation (ILO) verpflichtete sich die Bundesrepublik bereits 1974, einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. Damit sollte die Weiterbildung der Arbeitnehmer gefördert werden. Das war die Absicht, doch bis heute gibt es immer noch kein einheitliches Gesetz, das für alle Bundesländer gilt.
Folge ist, dass die meisten Bundesländer eigene Gesetze erlassen haben, die jeweils voneinander abweichen – in einigen Ländern sind die Unterschiede marginal, während im Fall von Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und Bayern lange Jahre überhaupt kein Bildungsurlaub möglich war, da dort entsprechende Gesetze fehlten. Inzwischen haben Baden-Württemberg und Thüringen seit 2015 beziehungsweise 2016 ein eigenes Gesetz verabschiedet, während Bayern und Sachsen weiterhin darauf verzichten.
Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg
Seit 2015 gibt es ein entsprechendes Gesetz. Arbeitnehmer bekommen bis zu fünf Arbeitstage im Jahr zu Weiterbildungszwecken (auch politische Bildung, Qualifizierung für das Ehrenamt).
Bayern
Sieht derzeit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub vor.
Berlin
Bis zu zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Unter 25 Jahren besteht sogar ein Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Brandenburg
Auch hier können bei der Bildungsfreistellung zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren für die Weiterbildung genutzt werden.
Bremen
Zehn Arbeitstage in zwei Kalenderjahren. Die Ansprüche können zusammengefasst werden.
Hamburg
Vergleichbar mit Bremen in Bezug auf die Tage und die Möglichkeit, diese in einem längeren Bildungsurlaub zusammenzufassen.
Hessen
Fünf Arbeitstage sind für Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen. Der Anspruch kann auf das folgende Jahr übertragen werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Fünf Arbeitstage im Jahr für den Bildungsurlaub. Auszubildende erhalten während ihrer Ausbildung insgesamt fünf Tage Bildungsurlaub.
Niedersachsen
Auch hier können Arbeitnehmer fünf Tage im Kalenderjahr beanspruchen, wenn sie an einer beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung teilnehmen möchten. Sie müssen bereits sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
Nordrhein-Westfalen
Fünf Arbeitstage im Jahr. Die Ansprüche von zwei Jahren können zusammengefasst werden. Beispiel eines Weiterbildungsangebots: Sprachreisen nur in den Nachbarländern Belgien und Niederlande möglich, während beispielsweise Berlin Sprachreisen allgemein ins Ausland zulässt.
Rheinland-Pflanz
Auch hier können Sie zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren an Bildungsurlaub nehmen. Dabei muss das Arbeitsverhältnis jedoch länger als zwei Jahre bestehen.
Saarland
Hier gibt es gesetzlich sechs Tage pro Jahr (wobei die ersten beiden Tage vollständig freigestellt sind. Ab dem dritten Tag muss der Arbeitnehmer die Hälfte als Eigenanteil (Freizeit) nehmen. Bei sechs Tagen besteht insgesamt für vier Tage ein Freistellungsanspruch.
Sachsen
Wie erwähnt, gibt es hier keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Sachsen-Anhalt
Hier wird nur eine berufsbezogene Weiterbildung gefördert – und zwar fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Ansprüche von zwei Jahren können zusammengefasst werden.
Schleswig-Holstein
Fünf Arbeitstage können Sie für eine allgemeine, politische oder berufliche Weiterbildung einplanen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können Sie diese auch zusammenlegen.
Thüringen
Seit 2016 können Sie als Arbeitnehmer fünf Tage für einen Bildungsurlaub freigestellt werden. Die Übertragbarkeit auf Folgejahre ist möglich. Ein Anspruch besteht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Unter dem Stichwort Bildungsurlaub finden Sie auf den Websites der einzelnen Bundesländer weitergehende Hinweise etwa zu Dauer, Personenkreis, Art der Weiterbildung und Fristen für die Antragstellung. Erster Ansprechpartner kann im Vorfeld die Personalabteilung sein: Sie weiß, was Sie machen müssen, damit es mit dem Bildungsurlaub auch klappt.