Ergonomie am Arbeitsplatz: Das sind die gesetzlichen Regelungen dazu

Das bedeutet Ergonomie am Arbeitsplatz

Kopf-, Schulter- oder Nackenschmerzen sind stetige Begleiter für viele Angestellte, die im Büro arbeiten. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz kann hier das Zauberwort sein, um solchen Beschwerden frühzeitig vorzubeugen. Im Arbeitskontext steht Ergonomie für eine optimale Gestaltung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern. Mit ihr nimmt man die menschlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen in den Fokus und versucht so, den Arbeitsplatz für die Person psychisch und physisch bestmöglich zu gestalten. Somit soll nicht nur der Arbeitnehmer von einem ergonomischen Arbeitsplatz profitieren; auch das Unternehmen hat etwas davon, da so Arbeitsprozesse effektiver laufen sollen.


Ergonomie am Arbeitsplatz: Das gilt für Ihren Schreibtisch

Natürlich gibt es weit mehr Arten von Arbeitsplätzen, als den simplen Bürostuhl inklusive Schreibtisch. Doch da mittlerweile weit mehr als 17 Millionen Erwerbstätige einer solchen Tätigkeit nachgehen, entstehen hier viele Fragen. Welche Ansprüche habe ich? Die Antwort: Ihr Arbeitgeber ist laut § 3 ArbSchG verpflichtet, „eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben“. Auch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Bereich der Ergonomie adressiert. Hier wird neben der physischen auch die psychische Gesundheit aufgegriffen. Diese kann beispielsweise durch übermäßigen Lärm beeinträchtigt werden.

Für einen „klassischen“ Schreibtisch-Arbeitsplatz können somit folgende Aspekte zu einem ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz zählen:

  • Sie haben genügend Beinfreiheit, sodass Sie eine natürliche Sitzhaltung einnehmen können.
  • Ihr Schreibtisch bietet ausreichend Arbeitsfläche.
  • Tastatur, Maus und Computerbildschirm bieten geeignete Arbeitsmöglichkeiten. Es gibt beispielsweise besonders ergonomisch geformte Mäuse, die Schäden an der Hand vorbeugen sollen.
  • In Ihrer Arbeitsumgebung gibt es keine störenden Blendungen oder Reflexionen.
  • Sie können regelmäßige Bildschirmpausen durchführen.
  • Sie sind keiner zu hohen Lärmbelästigung ausgeliefert. Sollte der umgebende Lärm den Mittelwert von 80 Dezibel überschreitet, muss Ihr Arbeitnehmer sicherstellen, dass Sie einen Hörschutz tragen und für Lärmminderung sorgen.


Dies sind nur einige wenige Punkte, die die Liste der Ergonomie am (Schreibtisch-)Arbeitsplatz umfasst. Um sicherzustellen, dass Sie die für Sie relevanten Punkte kennen, wenden Sie sich an einen Experten für Arbeitssicherheit.


So sorgen Sie für Ergonomie am Arbeitsplatz

Die genannten Punkte sollten für Arbeitgeber selbstverständlich sein. Denn sie haben auch ein eigenes Interesse daran, dass Sie möglichst ergonomisch und effizient arbeiten können. Haben Sie Mängel an Ihrem Arbeitsplatz festgestellt, sprechen Sie zunächst Ihren Arbeitgeber und den Beauftragten für Arbeitssicherheit Ihres Unternehmens darauf an. Wird dann nichts geändert, können Sie im nächsten Schritt – falls vorhanden – den Betriebsrat aufsuchen. Einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, weil Ihr Arbeitgeber eine Bitte nicht umgesetzt hat, können Sie übrigens nicht. Hierfür können Sie immer noch abgemahnt bzw. gekündigt werden – auch bei einem nicht ergonomischen Arbeitsplatz.

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