Der Staat fördert mit dem Bildungsurlaub, der in einigen Bundesländern auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung heißt, die Initiative von Arbeitnehmern, sich beruflich weiterzubilden. Dabei dürfen Sie als Arbeitnehmer selbst entscheiden, welches Weiterbildungsangebot Sie in Anspruch nehmen möchten. Doch es gilt nicht alles als Weiterbildung, was am Markt unter diesem Namen angeboten wird.
Bildungsurlaub ist Ländersache
Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsgesetz, in dem auch der Bildungsurlaub geregelt ist. Zuallererst müssen Sie also schauen, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Während Bayern und Sachsen derzeit keinen Bildungsurlaub anbieten, liegt er in den anderen Bundesländern zwischen fünf Tagen im Jahr oder zehn Tagen in zwei Jahren. Hierbei besteht für Sie die Möglichkeit, Tage aus einem Jahr anzusparen und dann im zweiten Jahr einen längeren Bildungsurlaub zu nehmen.
Bevor Sie sich am Markt umschauen, welches Angebot anerkannt und für Sie sinnvoll ist, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und überlegen mit ihm gemeinsam, welche Zeiten dafür in Frage kommen. In der Regel wird er den Bildungsurlaub genehmigen, aber es gibt immer wieder Perioden, die ungünstig sind, da andere Mitarbeiter im Urlaub sind oder wichtige Projekte abgeschlossen werden müssen. Zudem müssen Sie bereits länger im Unternehmen beschäftigt sein: Meist sind das sechs bis zwölf Monate.
Der Zeitplan für den Bildungsurlaub
Bevor Sie einen Antrag abgeben – und das bitte rechtzeitig mit einer Vorlaufzeit von vier bis sechs Wochen – sollten Sie sich schon im Vorfeld informiert haben, was für Sie in Frage kommt – ein Sprachkurs, ein Kurs zur Stressbewältigung oder Organisationsplanung im Büro oder aber ein Gesundheitskurs. Melden Sie sich beim Anbieter an und fragen nach, ob Sie, falls der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht genehmigt, von der Anmeldung kostenlos zurücktreten können. Die Weiterbildung sollte zudem mindestens sechs Stunden pro Tag umfassen und auch eine bestimmte Mindestdauer haben.
Zwar müssen Sie als Arbeitnehmer die Kosten für den Kurs und sonstige Nebenkosten wie Unterkunft und Verpflegung oder Anreise selbst bezahlen, aber das Gute am Bildungsurlaub ist, dass der Arbeitgeber während der Freistellung Ihr Gehalt weiterzahlt. Wenn alle Termine und Kursangebote geklärt sind und der Bildungsurlaub prinzipiell vom Arbeitgeber genehmigt wird, dann können Sie alle Unterlagen im Betrieb einreichen: die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan der Weiterbildung. Dazu formulieren Sie ein kurzes Anschreiben, in dem Sie um die Freistellung für den Bildungsurlaub bitten.
Nun ist Ihr Arbeitgeber am Zuge: Er wird den Antrag prüfen, und wenn er keine Einwände hat, können Sie die bisherige Anmeldung beim Kursanbieter fest buchen. Natürlich kann es immer wieder vorkommen, dass Ihr Antrag aus betrieblichen Gründen oder wegen fehlender fachlicher Relevanz abgelehnt wird. Zudem besteht in einigen Bundesländern für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsurlaub.
Nach Beendigung der Weiterbildung müssen Sie dem Arbeitgeber noch eine Teilnahmebestätigung zusenden, als Nachweis, dass Sie Ihren bezahlten Bildungsurlaub für eine Weiterbildung genutzt haben. Jetzt bleibt ausreichend Zeit, das Gelernte im Betrieb umzusetzen oder anzuwenden, während Sie vielleicht schon den nächsten Bildungsurlaub planen.