Bis wann muss das Gehalt gezahlt werden?
Nicht jeder Arbeitnehmer hat ein so dickes finanzielles Polster, dass es ihm egal ist, wann genau das Gehalt gezahlt wird. Besonders, wenn höhere Rechnungen beglichen werden müssen, kann es bei der Auszahlung des Lohns auf jeden Tag ankommen. Die meisten Arbeitgeber überweisen das Gehalt glücklicherweise jeden Monat pünktlich auf die Konten ihrer Beschäftigten. Doch wann ist eigentlich „pünktlich“? Wir verraten Ihnen, wann das Gehalt wirklich auf Ihrem Konto sein muss.
Rechtliche Grundlagen: Wo ist der Zahlungstermin geregelt?
Dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern pünktlich ihr Gehalt zahlt, gehört zu seinen wesentlichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Doch zu welchem Zeitpunkt hat das zu geschehen? Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer gemäß § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorleistungspflichtig. Er muss demnach erst seine Arbeit erbringen, bevor er seinen Lohn erhält. Bemisst sich die Vergütung nach Zeitabschnitten – bei Arbeitsverhältnissen betragen diese meist einen Monat – wird sie jeweils nach deren Ablauf, in diesem Fall wäre das der erste Tag des Folgemonats, fällig. In der Regel enthält der Arbeitsvertrag jedoch speziellere Vereinbarungen. Auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können sich abweichende Regelungen ergeben. Nur, wenn das nicht der Fall ist, greift § 614 BGB. In den meisten Fällen wird der Monatsletzte als Zahlungstermin vereinbart, oft auch der Erste oder 15. des Folgemonats. Für den Arbeitgeber ist der festgeschriebene Termin bindend – Kommt er seiner Zahlungspflicht bis zu diesem Tag nicht nach, befindet er sich im Zahlungsverzug. Mehr dazu lesen Sie in unserem Tipp „Verspätete Lohnzahlung: Was Sie dazu wissen müssen“.
Ganz außer Acht zu lassen ist § 614 BGB aber auch dann nicht, wenn etwa ein Arbeitsvertrag einen anderen Zahlungstermin vorsieht. Ist darin die Lohnzahlung erst nach dem 15. des Folgemonats vereinbart, hätte dies vor Gericht möglicherweise keinen Bestand. So wurde bereits gerichtlich entschieden, dass bei einer derart großen Abweichung von § 614 BGB die Zumutbarkeitsgrenze des Arbeitnehmers erreicht sei.
Wann das Gehalt auf dem Konto sein muss: Feine Unterschiede im Wortlaut
Entscheidend für den Tag, an dem das Geld auf Ihrem Konto sein muss, sind kleine, aber im Ergebnis wesentliche Unterschiede in der Formulierung des Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrags. Heißt es darin, dass das Gehalt zu dem genannten Termin ausgezahlt wird, muss es erst drei Banktage später auf Ihrem Konto sein. Banktage sind die Wochentage Montag bis Freitag. Geht dagegen aus dem Vertrag hervor, dass Sie zu dem genannten Termin das Geld erhalten, muss gewährleistet sein, dass Sie es zu diesem Zeitpunkt auch wirklich schon zur Verfügung haben. Ihr Arbeitgeber muss die Überweisung also entsprechend früher veranlassen. Er darf dabei von der üblichen Dauer der Buchung von Überweisungen ausgehen. Fällt der Tag, an dem die Lohnzahlung fällig wird, auf einen Sonn- oder Feiertag, muss das Geld vor diesem Tag auf dem Konto sein. Der Arbeitgeber muss die Überweisung also entsprechend früher anweisen.
Wenn die Bank bummelt
Seit 2012 darf eine Überweisung innerhalb Deutschlands nur noch einen Banktag dauern – vorausgesetzt, der Auftrag geht am Vortag noch zu den Geschäftszeiten bei der Bank ein. Spätestens nach 48 Stunden sollte das Geld also auf dem Konto des Empfängers sein. Kommt es dennoch vor, dass Sie Ihr Gehalt trotz rechtzeitiger Überweisung durch den Arbeitgeber nicht am vereinbarten Tag auf Ihrem Konto haben, ist ihm das natürlich nicht anzulasten. Passiert das regelmäßig, sollten Sie sich an Ihre Bank wenden und klären, wie es zu den Verzögerungen kommt.
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