13. Monatsgehalt: Das müssen Sie darüber wissen

13. Monatsgehalt gleich Weihnachtsgeld?

Ebenso wie das Weihnachtsgeld ist das 13. Monatsgehalt eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat daher keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ob Ihr Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt zahlt, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer etwaigen Betriebsvereinbarung entnehmen. In manchen Branchen ist die Wahrscheinlichkeit, diese Sonderzahlung zu erhalten, deutlich höher als in anderen. Die besten Aussichten bestehen im Allgemeinen in Berufen und Branchen, in denen ein Tarifvertrag gilt. Aus ihm, alternativ dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung, geht auch hervor, welchen Zweck die Sonderzahlung erfüllen soll.

In diesem Zusammenhang gilt es, einen weitverbreiteten Irrtum aufzuklären: Das 13. Monatsgehalt wird häufig mit dem Weihnachtsgeld gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Das 13. Monatsgehalt wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Weihnachtsgeld bezeichnet. Tatsächlich wird es aber vom Arbeitgeber als Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt, hat also Entgeltcharakter. Das „echte“ Weihnachtsgeld hingegen ist eine Gratifikation, die unter anderem die Betriebstreue belohnt. In der Praxis ist dieser Unterschied durchaus relevant: Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld kann das 13. Monatsgehalt aufgrund von Fehlzeiten, zum Beispiel durch Krankheit, gekürzt werden – sofern dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?

Die Höhe des 13. Monatsgehalts ergibt sich ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Meist handelt es sich um ein volles Monatsgehalt, es kann aber auch weniger sein. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung im November oder Dezember. Trotz seines Entgeltcharakters wird das 13. Monatsgehalt nicht zum Durchschnittsgehalt gezählt. Das bedeutet, es spielt zum Beispiel keine Rolle für die Berechnung des Urlaubsentgelts.

13. Monatsgehalt bei Kündigung

Haben Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beendet, stellt sich die Frage, inwieweit Ihnen dennoch das 13. Monatsgehalt zusteht. Auch in dieser Hinsicht ist die Unterscheidung zwischen Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt wichtig. Scheidet der Arbeitnehmer vor einem festgesetzten Stichtag aus dem Unternehmen aus, verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld (siehe dazu unseren Tipp „Bekomme ich mein Weihnachtsgeld auch bei Kündigung?“). Anders sieht es aus beim 13. Monatsgehalt: Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres aus dem Unternehmen aus, bekommt er die Sonderzahlung dennoch ausgezahlt, allerdings anteilig.

Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?

Das 13. Monatsgehalt gilt steuerrechtlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die zu entrichtenden Steuern richten sich somit nach der Lohnsteuertabelle. Allerdings fällt für das 13. Gehalt ein höherer Lohnsteuersatz an. Das liegt daran, dass es zum Jahresgehalt dazugerechnet wird und dadurch die Steuerprogression ansteigt. Versteuert wird das 13. Monatsgehalt immer in dem Jahr, in dem es gewährt wird. Das gilt auch für den Fall, dass es verspätet gezahlt wird und erst im Januar auf dem Konto ist.

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