Bildungsprämie: Voraussetzungen und Höhe

Bildungsprämie: Das umfasst sie

Die Bildungsprämie gibt es bereits seit über zehn Jahren. Seit der Einführung im Jahr 2008 haben mehr als eine viertel Million Menschen das Angebot bereits genutzt. Die Bundesregierung hat dieses Angebot ins Leben gerufen, um die berufliche Weiterbildung der Menschen zu fördern und auch Personen mit geringem Einkommen Weiterbildung zu ermöglichen. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jahre- oder jahrzehntelang beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, können sich so fernab der alltäglichen Routine weiterbilden. Die Weiterbildung kann dabei zu einem Teil vom Staat finanziert werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger nur einen geringen Betrag selbst beisteuern müssen.

Bildungsprämie: Das sind die Voraussetzungen

Wie auch bei jeder Subvention gibt es bei der Bildungsprämie einige Voraussetzungen, die die Antragsstellerinnen und Antragssteller erfüllen müssen. Der Vorteil: Sie können durch einen einfachen Online-Check herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Zusammengefasst gibt es folgende Kriterien:

  • Sie haben im laufenden Kalenderjahr noch keine Bildungsprämie erhalten.
  • Ihre Weiterbildung hat noch nicht begonnen und wurde auch noch nicht in Rechnung gestellt.
  • Sie sind für mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig, egal ob selbstständig oder angestellt.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen von Ihnen liegt unter 20.000 Euro.


Neben diesen Voraussetzungen muss Ihre gewünschte Weiterbildung auch einigen Vorgaben Stand halten. Unter die „förderfähigen Weiterbildungen“ fallen alle Weiterbildungen, die

  • in sich abgeschlossen sind.
  • einzeln gebucht und bezahlt werden.
  • frei zugänglich sind.
  • ein didaktisches Konzept aufweisen.


Der Erwerb des Führerscheins, Weiterbildungen zur Persönlichkeitsentwicklung oder auch reine Selbstlernmethoden sind nicht förderfähig.

Bildungsprämie: So hoch fällt sie aus

Stimmen alle Voraussetzungen, haben Sie – je nach Bundesland, in dem Sie leben – unterschiedliche Beträge in Ihrer Bildungsprämie. Unter die Förderungen fallen die reinen Veranstaltungskosten inklusive der Mehrwertsteuer sowie Kosten für das Unterrichtsmaterial. Andere Kosten wie die für Verpflegung und Übernachtung werden nicht gefördert. Die Prämie deckt dabei 50 Prozent der Weiterbildungskosten ab, jedoch nie mehr als 500 Euro. In den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten zudem besondere Voraussetzungen: Hier darf die gesamte Weiterbildung den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten, ansonsten ist sie nicht förderfähig. In allen anderen Bundesländern können Sie auch teurere Weiterbildungen zur Förderung angeben, jedoch erhalten Sie wie bereits erwähnt nur einen maximalen Förderbetrag von 500 Euro pro Weiterbildung pro Jahr.

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