Arbeitsplatzgestaltung: Hierfür muss der Arbeitgeber sorgen
Temperatur, Raumgröße, Geräuschpegel – all das hat Einfluss auf Ihre Arbeitsleistung. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beinhalten konkrete Anweisungen, die sich auf die Arbeitsstättenverordnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin beziehen. Somit finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer dort Informationen zu den eingangs genannten Aspekten.
Beim Thema Temperatur bedeutet das für Tätigkeiten im Büro beziehungsweise am Schreibtisch: Der Bereich zwischen 20 und 26 Grad Celsius darf nicht unter- bzw. überschritten werden. Ist dies der Fall, muss Ihr Arbeitgeber für Abhilfe schaffen, beispielsweise durch Rollos oder zusätzliche Heizkörper.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Größe eines Büros gibt es per se nicht – es sein denn, vertragliche Vereinbarungen liegen vor. Allerdings müssen auch das Büro und der Schreibtisch verschiedene Anforderungen erfüllen. Welche dies hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes sind, haben wir im Beitrag zur Ergonomie am Arbeitsplatz für Sie zusammengefasst. Hierunter fällt beispielsweise auch der Geräuschpegel, der 80 Dezibel nicht übersteigen sollte.
Arbeitsplatzgestaltung: Diese Rechte haben Sie
Natürlich ist es in erster Linie wichtig, dass Sie Arbeitsbedingungen vorfinden, die Ihrer Gesundheit nicht schaden und dafür sorgen, dass Sie nachhaltig und effizient arbeiten können. Hierbei kommt es jedoch auch auf die individuelle Beschaffenheit des jeweiligen Arbeitnehmers an. Was also für Sie einen ergonomischen bzw. optimal gestalteten Arbeitsplatz ausmacht, kann für eine Kollegin oder einen Kollegen etwas vollkommen anderes bedeuten.
Hierbei spielt beispielsweise eine Rolle:
- wie alt Sie sind.
- welche Körpergröße Sie haben.
- ob Sie ein Mann oder eine Frau sind.
- ob Sie Handicaps haben.
Die „Eine für Alle“-Lösung gibt es bei der Ergonomie am Arbeitsplatz nicht. Sie können daher in jedem Fall auf eine individuell passende Lösung für Ihren Arbeitsplatz und Ihre persönlichen Bedürfnisse bestehen, soweit diese gesetzlich abgedeckt sind.
Arbeitsplatzgestaltung: Diese Pflichten haben Sie
Natürlich gibt es auch bei der Arbeitsplatzgestaltung zwei Seiten der Medaille. Nicht nur Ihr Arbeitnehmer muss für optimale Voraussetzungen sorgen – auch Sie sind hier am Zug. Ein zugemüllter Schreibtisch, der andere Kollegen belästigt? Das wird nicht funktionieren. Laut Musik während der Arbeit zu hören, ohne Kopfhörer zu benutzen? Auch das dient der optimalen Arbeitsplatzgestaltung nicht. Sie selbst tragen Sorge dafür, dass auch andere bestmöglich arbeiten können, Sie selbst eingeschlossen. Werden Punkte von Arbeitnehmer- oder von Kollegen-Seite nicht erfüllt, so sprechen Sie zunächst mit den betreffenden Personen, bevor Sie Ihr Anliegen eine Ebene höher adressieren. In den meisten Fällen hilft ein Gespräch, um die benötigten Veränderungen am Arbeitsplatz zu erwirken.