Arbeiten an Heiligabend: So ist die Gesetzgebung

Ist Heiligabend ein Feiertag?

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Dies ist in § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist aber Heiligabend, anders als der erste und zweite Weihnachtstag, kein gesetzlicher Feiertag. Fällt dieser Tag also auf einen Werktag, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, der an diesem Tag nicht arbeiten möchte, dass er einen Urlaubsantrag stellen muss – und zwar strenggenommen für einen ganzen Tag, denn halbe Urlaubstage sieht das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht vor. Dennoch ist es in der Praxis häufig so, dass nur ein halber Urlaubstag geopfert werden muss. Entsprechende Regeln über die Arbeitspflicht beziehungsweise Urlaubsregelung an Heiligabend können sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Ist das nicht der Fall, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Arbeitnehmern an diesem Tag für einen halben oder sogar ganzen Tag frei gibt. Dies ist üblicherweise im Arbeitsvertrag festgehalten.

Freistellung aufgrund betrieblicher Übung

Hat der Arbeitnehmer keinen vertraglichen Anspruch auf einen freien Tag an Heiligabend, kann sich ein Recht darauf aus betrieblicher Übung ergeben. Das bedeutet: Hat der Arbeitgeber in drei aufeinander folgenden Jahren seinen Beschäftigten an diesem Tag frei gegeben, haben diese auch in den folgenden Jahren das Recht, an Heiligabend zu Hause zu bleiben, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Ein solcher Anspruch aus betrieblicher Übung ist arbeitsrechtlich einem Rechtsanspruch aus einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entfällt allerdings, wenn der Arbeitgeber per Mail oder Aushang am Schwarzen Brett klarstellt, dass die Freistellung freiwillig erfolgt, nur für das aktuelle Jahr gilt und daraus kein Rechtsanspruch erwächst.

Gleiches Recht für alle

Gibt der Arbeitgeber denjenigen, die zur Arbeit erschienen sind, ab Mittag frei, profitieren davon auch die Arbeitnehmer, die für diesen Tag einen Urlaubsantrag gestellt haben: Ihnen darf entsprechend auch nur ein halber Tag Urlaub angerechnet werden.

Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich an Heiligabend arbeite?

Da dieser Tag, sofern nichts Abweichendes vertraglich geregelt ist, als Arbeitstag gilt, kann der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten verlangen, dass sie zur Arbeit erscheinen. Aufgrund seines Direktionsrechts aus § 106 Gewerbeordnung (GewO) darf er auch entscheiden, wer an diesem Tag arbeiten muss und wer nicht. Er muss jedoch auf Angestellte mit Familie und Kindern Rücksicht nehmen. Geht es also darum, wer an Heiligabend Urlaub nehmen darf, sind sie bevorzugt zu behandeln.

An Heiligabend arbeiten – aber leise

In manchen Branchen ist es üblich, auch an Heiligabend zu arbeiten. Rückt zum Beispiel ein Handwerker aus, um Reparaturarbeiten vorzunehmen, sollte er beachten, dass dieser Tag in einigen Bundesländern ein sogenannter „stiller Tag“ ist. An „stillen Tagen“ gelten besondere Einschränkungen, die sich aus den Feiertagsgesetzen der einzelnen Länder ergeben. So sind in diesen Bundesländern Lärmbelästigungen am Nachmittag und Abend des 24. Dezember verboten. Müssen aufgrund dessen die Arbeiten an einer Baustelle mittags eingestellt werden, haben die Handwerker einen halben freien Tag. 

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