Altersteilzeit: Das ist zu beachten

Gibt es ein Recht auf Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben, wenn sie eine entsprechende Regelung beinhalten. Ist das nicht der Fall, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Altersteilzeit ermöglicht. Eine solche Vereinbarung kann aber natürlich auf freiwilliger Basis getroffen werden. Im Zweifel lohnt es sich, beim Chef nachzufragen.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Vorausgesetzt, es besteht ein Anspruch auf Altersteilzeit, oder der Arbeitgeber hat ihr auch ohne Rechtsgrundlage zugestimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben
  • Er muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage (etwa drei Jahre) einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein. Das ist der Fall, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig mehr als 400 Euro betrug
  • Er muss noch mindestens drei Jahre bis zum Renteneintritt vor sich haben


Wie sieht es aus mit dem Gehalt?

Wer nur halb so viel arbeitet, verdient natürlich auch weniger. Allerdings, und das macht das Altersteilzeitmodell so attraktiv, nicht etwa nur die Hälfte. Nach dem Altersteilzeitgesetz muss der Arbeitgeber das Gehalt um mindestens 20% aufstocken und zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen. In Tarifverträgen ist oftmals geregelt, dass der Beschäftigte in der gesamten Altersteilzeit 80 bis 85% seines vorherigen Vollzeit-Nettogehalts erhält.

Arbeitszeit reduzieren: Es gibt zwei Modelle

Die Arbeitszeit wird in der Altersteilzeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. Grundlage für die Berechnung ist die Zeit unmittelbar vor Beginn der Altersteilzeit. Zugrunde gelegt wird aber höchstens die Arbeitszeit, die innerhalb der letzten 24 Monate durchschnittlich vereinbart war. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Arbeitszeitgestaltung in der Praxis aussehen kann.

Beim Gleichverteilungsmodell wird die bisherige Arbeitszeit halbiert und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Je nach Vereinbarung kann die berechnete Arbeitszeit auf unterschiedliche Weise abgearbeitet werden – zum Beispiel in Form einer klassischen Halbtagsbeschäftigung. Möglich ist aber auch ein täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Wechsel zwischen Arbeits- und arbeitsfreien Phasen oder ein projektgebundener Einsatz.

Alternativ kann das Blockmodell gewählt werden. Hier wird die Dauer der Altersteilzeit in zwei gleichgroße Zeitblöcke geteilt. Den ersten bildet die Arbeitsphase, den zweiten die Freistellungsphase. In der Arbeitsphase arbeitet der Arbeitnehmer in demselben Umfang weiter wie vor Beginn der Altersteilzeit, aber bereits mit reduziertem Gehalt. In der anschließenden Freistellungsphase ist er bei gleichbleibender Entlohnung komplett freigestellt. Dabei ist zu beachten, dass über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren die durchschnittliche Arbeitszeit halbiert sein muss. Dieser Zeitraum kann verlängert werden, wenn Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung dies zulassen.

Die Altersteilzeit bietet Ihnen als Arbeitnehmer einige Vorteile, zum Beispiel, dass sie Ihnen einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglicht. Hinter der Idee steckt aber auch der Gedanke, dass auf diese Weise Arbeitsplätze früher neu besetzt werden können, etwa durch Arbeitssuchende oder Auszubildende.

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