Die wichtige Frage: privat oder beruflich?
Eine entscheidende Frage für die Versteuerung von geldwerten Vorteilen ist die nach der Nutzung. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Firmenwagen. Wenn Sie diesen ausschließlich beruflich nutzen und vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen, müssen Sie gar nichts bei der Steuer angeben. Doch in vielen Fällen wir der Wagen zu kleinen – oder auch großen – Teilen privat genutzt. Dann muss für den privaten Konsum Steuer gezahlt werden. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten für die Steuer:
Die Ein-Prozent-Regel:
Bei dieser Regel werden die privaten Fahrten monatlich pauschal versteuert, und zwar mit dem Brutto-Inlandslistenpreis des Fahrzeugs. Dabei wir 0,03% dieses Preises pro km zwischen Arbeits- und Wohnort berechnet. Wenn somit beispielsweise ein monatlicher Betrag von 500 EUR aufkommt, wird dieser fiktiv auf das monatliche Einkommen addiert; somit muss der Arbeitnehmer dann erhöhte Steuern zahlen und erhält monatlich weniger ausgezahltes Gehalt. Allerdings spart er sich auf der anderen Seite Ausgaben für andere Fortbewegungsmittel. Hier lohnt sich eine Gegenrechnung, was für Sie im individuellen Fall mehr Sinn macht.
Das Fahrtenbuch:
Ein Fahrtbuch lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die meistens dienstlich mit dem Firmenwagen unterwegs sind. So werden die privaten km von den dienstlichen getrennt. Grundsätzlich gilt: Steht ein Firmenwagen zur Diskussion, prüfen sie vorher genau, welche der Varianten für Sie in Frage kommt.
Geldwerter Vorteil: Zuschüsse, Sachleistungen, Rabatte
Es gibt für Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, Zuschüsse für gewisse Leistungen an ihre Arbeitnehmer zu zahlen, beispielsweise wenn es um Gesundheitsvorsorge geht und ein Fitnessstudiovertrag bezuschusst werden soll. Hier liegt der Maximalbetrag bei 44 EUR im Monat, die nicht versteuert werden müssen. Wichtig: Wenn der Zuschuss den Freibetrag von 44 EUR überschreitet, muss der gesamte geldwerte Vorteil vollständig versteuert werden.
Eine andere Möglichkeit des geldwerten Vorteils ist die Bereitstellung von Sachleistungen oder auch die Gewährung von Rabatten. So können Arbeitnehmer von den durch das Unternehmen bereitgestellten Waren und Leistungen profitieren. Hier liegt der Freibetrag bei maximal 1.080 EUR pro Jahr. Wird dieser sogenannte Rabattfreibetrag überschritten, muss der Arbeitnehmer für den Betrag, der darüber liegt, Steuern bezahlen. Grundsätzlich sind die monatlichen Zuschüsse wiederkehrende Leistungen, wie beispielsweise bei der Gesundheitsvorsorge; die jährlichen Zuschüsse werden für Einmal-Leistungen aufgewendet.
Bei den vielen Vergütungen geldwerter Vorteile gelten neben den grundlegenden Freibeträgen häufig weitere Regeln. Wenn Sie einen geldwerten Vorteil berechnen möchten, müssen Sie darauf achten, welche Leistungen wirklich komplett steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Lexware.de zeigt weitere geldwerte Vorteile und unter welchen Vorschriften die einzelnen Vergütungen geregelt sind.
Versteuerung des geldwerten Vorteils: je „grüner“ desto besser
Auch in der Versteuerung des geldwerten Vorteils macht sich das stärkere Umweltbewusstsein in Gesellschaft und Politik bemerkbar: Seit diesem Jahr werden E-Bikes komplett steuerfrei behandelt, wenn sie nicht als Kraftfahrzeug zugelassen sind. Auch E-Fahrzeuge haben es leichter und werden besonders steuerlich begünstigt, wenn sie zwischen 2019 und 2021 angeschafft wurden beziehungsweise werden. Und: Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist und diese vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, muss sich nicht an die Obergrenze von 44 EUR halten. Hier ist jeder Zuschuss steuerfrei.