Wie hoch ist die Abfindung nach einer Kündigung?

Abfindung: Berechnung nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt

Sie sind sich grundsätzlich noch unsicher, ob Ihnen eine Abfindung zusteht? Für diesen Fall haben wir Ihnen die wichtigsten Infos bereits in unserem dazugehörigen Artikel zusammengestellt. Wenn Sie schon sichergestellt haben, dass Ihnen eine Abfindung zusteht, muss im nächsten Schritt geklärt werden, in welcher Höhe diese gezahlt wird.

Grundsätzlich ist eine Abfindung als Ersatzzahlung für die Verluste zu sehen, die Sie durch die Kündigung haben. Eine Methode, die Höhe der Abfindung zu ermitteln, ist die Formel gemäß § 1 Abs. 2 KSchG. Hierbei ist das zuletzt gezahlte monatliche Bruttogehalt der Referenzwert. Dieses wird mit der Beschäftigungsdauer im Betrieb kombiniert, um so zu einem Ergebnis zu kommen.

Eine Beispielrechnung sieht wie folgt aus: Das zuletzt gezahlte Bruttomonatsgehalt beläuft sich auf 5.000 Euro. Die Betriebszugehörigkeit des Arbeitgebers beläuft sich auf zehn Jahre. Somit lautet die Rechnung: 5.000 Euro / 2 x 10 = 25.000 Euro. Somit würde die Abfindung mit dieser Formel auf 25.000 Euro hinauslaufen.

Abfindung: Berechnung nach Alter des Arbeitnehmers

Zur Verwirrung vieler Arbeitnehmer gibt es bei der Berechnung der Abfindung nicht die eine, korrekte Methode, sondern unterschiedliche Ansätze. Eine weitere Formel bezieht sich auf das Alter des Arbeitnehmers. Auch hier kommt das Monatsgehalt wieder mit ins Spiel. Bei Arbeitnehmern bis 39 Jahren wird der Abfindung das 0,5-fache des Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt. Bei 40 bis 49 Jahren ist es das 0,75-fache; ab einem Alter von 50 Jahren das volle Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Eine Beispielrechnung sieht aus wie folgt: Ein Arbeitnehmer ist bei seiner Kündigung 45 Jahre alt und hat bisher ein Monatsgehalt von 3.000 Euro erhalten und 10 Jahre im Betrieb gearbeitet. Die Rechnung in diesem Fall lautet: (0,75x3.000) x 10 = 22.500 Euro. Nach dieser Rechnung stehen dem Arbeitnehmer 22.500 Euro Abfindung zu.

Abfindung: Wann greift welche Berechnungsart?

Welche Berechnung zur Ermittlung der Abfindungshöhe im Einzelfall anzuwenden ist, fußt auf der jeweiligen Rechtsprechung beziehungsweise auf im Vorhinein vertraglich festgelegte Modalitäten. Daher sollten Sie Ihren Anspruch im Einzelfall prüfen lassen. Kommt es zu einem gerichtlichen Prozess, kann hier die entsprechende Berechnung festgelegt werden.

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