Welchen Urlaubsanspruch habe ich in einem Minijob?

Urlaubsanspruch: Gleiche Rechte für Minijobber

Grundsätzlich hat ein Minijobber gleiche Urlaubsansprüche wie andere Beschäftigte auch. Hier unterscheidet das Bundesurlaubsgesetz (BUurlG) auch gar nicht zwischen den unterschiedlichen Beschäftigungsformen, sondern legt unabhängig davon in § 3, Abs. 1, den Mindestanspruch fest:

„(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“

„(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Auch Minijobber haben Anspruch auf vier Wochen Urlaub

Ausgehend von einer 6-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz also mindestens 24 Werktage. Entsprechend ändert sich der Urlaubsanspruch – auch für Minijobber – wenn diese weniger als sechs Tage in der Woche beschäftigt sind. Wer also drei Tage in der Woche arbeitet, darf sich auf zwölf bezahlte Urlaubstage freuen. Wer seinen Minijob an einem Tag in der Woche erledigt, dem stehen vier Urlaubstage zu. Hintergrund dieser Regelung ist, dass jedem Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich vier arbeitsfreie Wochen gewährt werden müssen.

Mehr Urlaub für Vollbeschäftigte kommt auch Minijobbern zugute

Bei den vorherigen Beispielen wurde der gesetzlich festgelegte Mindestanspruch zugrunde gelegt. Manche Unternehmen – vor allem solche, die tarifvertraglich gebunden sind – gewähren ihren Beschäftigten jedoch mehr Urlaub als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes müssen auch Minijobber in den Genuss der zusätzlichen Urlaubstage kommen. Wer weniger arbeitet als ein Vollbeschäftigter, darf dafür nicht bestraft werden.

Minijobber: Bei unregelmäßig Beschäftigten zählt Jahres-Arbeitszeit

Viele Minijobber haben keine regelmäßigen Arbeitszeiten, sondern werden bei Bedarf „auf Abruf“ eingesetzt. Auch diese Gruppe hat natürlich einen Anspruch auf Urlaub, wenngleich dieser manchmal etwas schwieriger zu berechnen ist. Grundlage der Berechnung ist hier die sogenannte Jahres-Arbeitszeit. Hier setzt das Bundesurlaubsgesetz bei einer 5-Tage-Woche für einen Vollzeitbeschäftigten 260 Arbeitstage pro Jahr an. Wer laut Vertrag 130 Arbeitstage zu leisten hat, darf also die Hälfte des Urlaubsanspruches eines Vollbeschäftigten für sich geltend machen. Die Formel lautet also tatsächliche Arbeitstage / Zahl der Wochen für das jeweilige Jahr x 4 (Wochen Mindesturlaub).

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaubsgeld

Da Minijobber gegenüber Voll- oder Teilzeitkräften nicht benachteiligt werden dürfen, haben sie natürlich auch Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn dieses Ihren mehr arbeitenden Kollegen auch gewährt wird. Da viele Minijobber monatlich wechselnde Einkünfte haben, dient bei einem Anspruch auf Urlaubsgeld das durchschnittliche Gehalt der vergangenen 13 Wochen vor Urlaubsbeginn als Berechnungsgrundlage. Deshalb sollte jeder Minijobber mit dem Anspruch auf Urlaubsgeld darauf achten, in den Wochen vor Antritt seines Urlaubs möglichst viel zu arbeiten.

Minijobber: Anspruch auf Schadensersatz, wenn Chef nicht reagiert

Interessant für Minijobber ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber ihm diesen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub gewähren muss, auch wenn der Minijobber ihn gar nicht einfordert. Grundsätzlich gilt, dass nicht genommener Urlaub spätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Unter Umständen hat der Minijobber jedoch Anspruch auf Schadenersatz für den ihm entgangenen Urlaub. Dies ist der Fall, wenn er seinem Arbeitgeber den Urlaubswunsch rechtzeitig mitteilt und dessen Gewährung innerhalb der Frist bis zum Verfall möglich wäre. Reagiert der Arbeitgeber darauf nicht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Interview mit Dr. Dirk Rogowski, Vorstandsmitglied der Bantleon Invest AG

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Institutionelle Anleger brauchen einen besonders vertrauenswürdigen Partner, der ihre Gelder administriert und anlegt. Mit großer Kompetenz und der Erfahrung von Jahrzehnten hat sich die Bantleon Invest AG als zuverlässiger KVG-Partner…

Genusswelten

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Interview mit Hans Karall, Geschäftsführer der Vimeksim International GmbH

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Bisher hat sich die ursprünglich in der Ukraine gegründete Vimeksim International GmbH vornehmlich in der Urproduktion von Agrarrohstoffen engagiert. Vor einem Jahr brachte das Unternehmen unter der Marke Vieno schließlich…

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Interview mit Stijn Baan, Kaufmännischer Direktor der Koppert Cress B.V.

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Frische und gesunde Kräuter in ausgezeichneter und gleicher Qualität sowohl für die Spitzengastronomie wie auch fürs Catering? Die bietet das niederländische Unternehmen Koppert Cress B.V. Der Familienbetrieb aus dem südholländischen…

„Für Dich von Hier!“

Interview mit Mike Hennig, Geschäftsführer der Teigwaren Riesa GmbH

„Für Dich von Hier!“

Ob Schneckli, Drelli oder Hörnchen, ob Hartweizen oder Dinkel, ob Bio oder Vollkorn: Die Produktvielfalt der Teigwaren Riesa scheint keine Grenzen zu kennen. Und wer wissen möchte, wie alle diese…

TOP