Welche Kündigung gilt zuerst?

Kündigung: Wann ist sie gültig? 

Eine Kündigung stellt im Arbeitsleben eine einseitige Willenserklärung dar und bedarf der Schriftform, um wirksam erklärt zu sein. Anders als etwa bei einem Vertragsangebot muss eine Kündigung vom Empfänger angenommen werden. Ohne Unterschrift verliert eine Kündigung ihre Gültigkeit. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist auch wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist. Manchmal überschneiden sich jedoch Kündigungen, sodass es wichtig ist zu prüfen, welche der beiden Kündigungen zuerst zugegangen ist. 

Beispiel: Welche Kündigung gilt zuerst? 

Anhand eines Fallbeispiels soll dieser Umstand einmal verdeutlich werden. Ein Arbeitnehmer gibt seine Kündigung fristgerecht persönlich bei seinem Vorgesetzten im Unternehmen ab. Am selben Tag erreicht aber auch ein Brief den Briefkasten des Arbeitnehmers mit der Kündigung des Arbeitgebers. Eine Kündigung kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, es besteht jedoch die Möglichkeit, ein neues Arbeitsverhältnis auf gleicher Grundlage zu gründen. Grundsätzlich gilt die Kündigung, die zuerst eingegangen ist, in diesem Falle also die des Arbeitnehmers, da diese persönlich entgegengenommen wurde. Willenserklärungen gegenüber Anwesenden gehen sofort zu, wenn sie schriftlich verkörpert sind. Die Kündigung des Arbeitgebers stellt eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung dar. Diese wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Das geschieht erst dann, wenn die Kündigung in den sogenannten Machtbereich oder auch in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. Dann liegt es am Empfänger, die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen, womit man unter normalen Umständen rechnen kann. Für den eingeworfenen Brief mit der Kündigung gilt also der Zugang dann, wann mit der nächsten Entnahme gerechnet werden kann. Bei einem Arbeitnehmer ist dies in der Regel erst nach Arbeitsende. Die individuellen Umstände des Arbeitnehmers sind hierbei nicht relevant. Daher ist die Kündigung des Arbeitgebers später zugegangen als die des Arbeitnehmers und daher nicht relevant. 

Kündigung des Arbeitgebers: Und nun? 

Sollte die Kündigung des Arbeitgebers zuerst eingehen, entsteht nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 50% des Monatsverdienstes für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses seit Beginn für den Arbeitnehmer. Allerdings nur, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreicht. Dieser Anspruch liegt jedoch nur dann vor, wenn die Kündigung des Arbeitgebers aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse geschieht. 

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Interview mit Dr. Dirk Rogowski, Vorstandsmitglied der Bantleon Invest AG

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Institutionelle Anleger brauchen einen besonders vertrauenswürdigen Partner, der ihre Gelder administriert und anlegt. Mit großer Kompetenz und der Erfahrung von Jahrzehnten hat sich die Bantleon Invest AG als zuverlässiger KVG-Partner…

Genusswelten

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Interview mit Hans Karall, Geschäftsführer der Vimeksim International GmbH

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Bisher hat sich die ursprünglich in der Ukraine gegründete Vimeksim International GmbH vornehmlich in der Urproduktion von Agrarrohstoffen engagiert. Vor einem Jahr brachte das Unternehmen unter der Marke Vieno schließlich…

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Interview mit Stijn Baan, Kaufmännischer Direktor der Koppert Cress B.V.

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Frische und gesunde Kräuter in ausgezeichneter und gleicher Qualität sowohl für die Spitzengastronomie wie auch fürs Catering? Die bietet das niederländische Unternehmen Koppert Cress B.V. Der Familienbetrieb aus dem südholländischen…

„Für Dich von Hier!“

Interview mit Mike Hennig, Geschäftsführer der Teigwaren Riesa GmbH

„Für Dich von Hier!“

Ob Schneckli, Drelli oder Hörnchen, ob Hartweizen oder Dinkel, ob Bio oder Vollkorn: Die Produktvielfalt der Teigwaren Riesa scheint keine Grenzen zu kennen. Und wer wissen möchte, wie alle diese…

TOP