Eine Schmutzzulage erhalten Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeit extremem Schmutz, Staub oder auch starker Hitze und Kälte ausgesetzt sind. Hierbei handelt es sich um eine Zulage, die Sie vom Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Grundgehalt oder Grundlohn erhalten. Doch woher wissen Sie, ob Sie ein Anrecht auf diese Leistung haben?
Schmutzzulage – tariflich festgelegt?
Eine Schmutzzulage können Sie individuell mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. In vielen Fällen ergibt sich Ihr möglicher Anspruch unmittelbar aus einer Tarifvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung. Auch die Tatsache, dass in Ihrem Unternehmen eine Schmutzzulage allgemein üblich ist, kann bedeuten, dass Sie einen Anspruch haben.
In verschiedenen Tarifvereinbarungen ist zudem genau festgelegt, wie hoch diese Zulage ausfällt. Ergänzend sei noch auf die Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen verwiesen. Sie regelt die Zahlung von Zulagen für besondere Erschwernisse – etwa in Bereichen des öffentlichen Diensts.
Die Zulage wird immer dann gezahlt, wenn Sie belastende oder besonders schwere Arbeiten ausführen und Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, die überwiegend durch Schmutz und Lärm, Hitze oder Kälte oder gefährliche Stoffe gekennzeichnet sind. Aber auch körperliche und geistige Gefahren, die bei der Arbeit auftreten können, rechtfertigen eine Schmutzzulage beziehungsweise Erschwerniszulage.
Arbeiten unter Extremen
Gewisse Arbeitsumgebungen sind nahezu prädestiniert dafür, dass eine Schmutzzulage gezahlt wird. Dazu zählen nicht nur Hochöfen oder Bergbau, sondern auch die Arbeit in Toilettenbereichen sowie der Umgang mit Gasen, Säuren, radioaktiven Materialien oder giftigen Dämpfen, etwa in der chemischen Industrie. Lärm und extreme Temperaturbedingungen gehören ebenfalls auf die Liste der Beispiele, die eine Schmutzzulage nach sich ziehen.
Somit ist die Personengruppe, die Anspruch auf die Schmutzzulage hat, klar definiert. Neben Bergbau, Schwerindustrie, Straßenbau oder Kanal- oder Toilettenreinigung gibt es zahlreiche Berufsgruppen, die ebenfalls eine entsprechende Zulage zu ihrem Gehalt bekommen. Bei einigen Gruppen kommen gleich mehrere Faktoren zusammen. Der Straßenbauer, der entlang der Autobahn arbeitet, muss nicht nur mit Lärm, Staub und Schmutz fertig werden, sondern ist auch Gefahren durch den Straßenverkehr ausgesetzt.
Ausgewählte Berufsgruppen mit Schmutzzulage
- Reinigungskräfte (Toiletten-, Kanalreinigung)
- Müllarbeiter
- Bergleute
- Arbeiter, die mit gefährlichen Stoffen umgehen
- Metallarbeiter
- Arbeiter im Straßenbau
- Krankenhausmitarbeiter
- Feuerwehr und Polizei
Erschwerte Bedingungen
In der modernen Arbeitswelt haben sich die Bedingungen, unter denen die meisten von uns arbeiten, stark verbessert. Deshalb stellt sich die Frage, ob derartige Zulagen noch dem Standard der modernen Arbeitswelt entsprechen. In vielen Berufen bringt es die Arbeit mit sich, dass extreme Situationen in Kauf genommen werden müssen. Aus diesem Grund zählt die Schmutzzulage beziehungsweise Erschwerniszulage als steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird als Ausgleich für die hohe Arbeitsbelastung gezahlt. Damit würdigt der Arbeitgeber die Bereitschaft seines Mitarbeiters, fortwährend unter belastenden Bedingungen zu arbeiten. Zudem zeigt es dem Nachwuchs an, dass auch Arbeiten, die extremem Schmutz oder Gefahren ausgesetzt sind, attraktiv sein können.