Was fällt unter Arbeitsverweigerung?

Definition: Das ist als Arbeitsverweigerung zu verstehen
Was genau unter dem Begriff Arbeitsverweigerung zu verstehen ist, regelt zum großen Teil der jeweilige Arbeitsvertrag. Dort ist festgehalten, welche Pflichten und Nebenpflichten der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen muss. Laut Definition handelt es sich bei Arbeitsverweigerung um die Verweigerung beziehungsweise das bewusste und willentliche Nichterfüllen der Pflichten, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Somit ist die Verweigerung der Arbeit eine vom Arbeitnehmer bewusst durchgeführte Handlung. Wer krank ist, einen Unfall hat oder aus einem anderen triftigen Grund vor der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert wird, verweigert die Arbeit nicht und kann nicht dafür belangt werden.
Diese Handlungen fallen unter Arbeitsverweigerung
Wie bereits erwähnt steht die Arbeitsverweigerung immer im Kontext Ihrer tatsächlichen Tätigkeit. Es gibt jedoch Fälle, die unabhängig von Berufsfeld oder Tätigkeit als Arbeitsverweigerung eingestuft werden. Darunter fallen:
- das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz
- trotz Anwesenheit die eigenen Pflichten mehrfach bewusst nicht zu erfüllen
- das Leisten von Überstunden zu verweigern, obwohl Sie vertraglich dazu verpflichtet sind
- mit Erpressung zu drohen, wie zum Beispiel Krankmeldung einzureichen, und somit die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu unterbinden
Jedoch ist bei der Klassifizierung Vorsicht geboten: In vielen Fällen bewegt sich das Ganze in Graubereichen. Wenn Sie zum Beispiel trotz Erkältung zur Arbeit kommen, um ein wichtiges Projekt abzuschließen und Ihr Chef im Anschluss Überstunden verlangt, steht die Frage im Raum, ob die Verweigerung dieser Überstunden nun als Arbeitsverweigerung gilt, oder nicht. Ein Indiz für Arbeitsverweigerung ist in vielen Fällen die Beharrlichkeit. Das bedeutet: Verweigert ein Arbeitnehmer mehrfach bewusst die vertraglich vereinbarte Arbeit, so kann aufgrund der Beharrlichkeit von einer Arbeitsverweigerung gesprochen werden.
Arbeitsverweigerung: Diese Ausnahmen gibt es
Wie bei jeder Regelung gibt es auch bei der Kategorisierung von Arbeitsverweigerung Ausnahmen. Demnach haben Arbeitnehmer auch ein Recht auf Arbeitsverweigerung. Beispielsweise in den folgenden Fällen:
- Der Arbeitgeber verlangt eine illegale, gesundheitsgefährdende oder lebensbedrohliche Tätigkeit von Ihnen.
- Der Arbeitgeber selbst kommt seinen Pflichten nicht nach und zahlt beispielsweise Ihren Lohn nicht oder stellt Ihnen nicht die benötigten Sicherheitsmaßnahmen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zur Verfügung.
- Die Ausübung der Tätigkeit steht im Konflikt mit den moralischen oder religiösen Ansichten Ihrerseits. Dies müssen Sie jedoch glaubhaft beweisen können.
- Die Arbeitsverweigerung findet im Rahmen eines zulässigen Streiks statt.
Welcher der Punkte im Einzelfall zutrifft, ist individuell zu prüfen. Grundsätzlich gilt: Im ersten Schritt sind die vertraglichen Pflichten vor der Arbeitsverweigerung zu prüfen, um eventuelle Graubereiche aufzudecken. Bevor Sie als Arbeitnehmer jedoch Ihre Arbeit verweigern, sollten Sie nach der Prüfung Ihrer Zulässigkeit Ihren Arbeitgeber ermahnen, um die Möglichkeit zu eröffnen, die Gründe für die Arbeitsverweigerung zu eliminieren. Dies sollte auch schriftlich erfolgen. Reagiert dieser nicht, können Sie zudem rechtliche Schritte einleiten. Bevor Sie eine Arbeitsverweigerung aus triftigem Grund antreten, sollten Sie in jedem Fall rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sich abzusichern.