Kann ich Überstunden verweigern?

In manchen Fällen sind Überstunden nicht zu verweigern

In Einzelfällen kann der Arbeitnehmer jedoch auch ohne ausdrückliche Festlegung im Arbeitsvertrag gezwungen werden, Überstunden zu leisten. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn dem Betrieb Gefahren drohen, die ohne Mehrarbeit der Beschäftigten nicht abgewendet werden können. Dies gilt insbesondere bei Naturkatastrophen oder sonstigen, nicht vorhersehbaren Schadensereignissen.

Überstunden nicht verweigern, wenn Betrieb gefährdet

Steht etwa nach heftigen Regengüssen eine Werkshalle unter Wasser und können die Maschinen dadurch Schäden erleiden, so kann der Arbeitgeber auch ohne vertragliche Verpflichtung Mehrarbeit gegen den Willen des Arbeitnehmers anordnen, um Schaden vom Betrieb abzuwenden. Hat ein Sturm den Betrieb heimgesucht und das Dach abgedeckt, so könnten Mitarbeiter dazu verpflichtet werden, Lagerware, die durch eintretenden Regen beschädigt werden könnte, beiseite zu räumen oder abzudecken. Grundlage dieser Bestimmungen ist die so genannte Nebenpflicht des Arbeitnehmers. Diese besagt, dass er sich für die Interessen und das Wohlergehen des Betriebes einzusetzen und deshalb auch Schäden vom Arbeitgeber abzuwenden hat.

Wer überdurchschnittlich bezahlt wird, sollte Überstunden nicht verweigern

Eine weitere Ausnahme vom Recht des Arbeitnehmers, Überstunden zu verweigern, können Jobs sein, deren Entlohnung weit über Tarifabkommen oder der Beitragsbemessungsgrenze liegt. So könnte diese überdurchschnittliche Vergütung juristisch gewissermaßen als „Schmerzensgeld“ für angeordnete Überstunden angesehen werden. Hier träfe dann der Grundsatz der „stillschweigenden Vereinbarung“ zu.

Vorsicht beim Verweigern von Überstunden

Selbst wenn der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, und auch kein unvorhergesehener Notfall vorliegt, sollte bei der Verweigerung von Überstunden Vorsicht walten. Überstunden abzulehnen und den Arbeitsplatz zu verlassen, könnte unter Umständen riskant sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Arbeitnehmer – auch wenn er meint, im Recht zu sein – Überstunden erst einmal leisten. Danach kann er in aller Ruhe die Rechtmäßigkeit der angeordneten Überstunden prüfen lassen. So kann ihm keine Arbeitsverweigerung vorgeworfen werden und auch eine daraus resultierende Abmahnung ist nicht möglich.

Bei Überstunden nicht überrumpeln lassen

Abseits juristischer Bestimmungen kann die Verweigerung von Überstunden auch geschickt formuliert werden. So kann zum Beispiel die Bitte um Bedenkzeit etwas Luft verschaffen. Wer sich überrumpeln lässt, hat immer schlechte Karten. In der Bedenkzeit kann sich der Arbeitnehmer fragen, ob er überhaupt in der Lage ist, die gewünschten Überstunden zu leisten.

Angeordnete Überstunden taktisch geschickt ablehnen

Wer dem Chef – auch unzulässige – Überstunden verweigert, sollte dies kooperativ tun. So könnte die Freude darüber ausgedrückt werden, dass dem Arbeitnehmer die Mehrarbeit zugetraut wird oder es wird auf bereits geleistete Mehraufgaben verwiesen, die dann vielleicht entfallen könnten wenn die angeordnete Mehrarbeit geleistet wird.

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