Vorgaben zum Aussehen: Was darf der Chef bestimmen?

Aussehen am Arbeitsplatz: Was geht gar nicht?

Die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht auf Selbstbestimmung, auch was das Äußere angeht. Das bezieht sich auf die Kleidung, aber auch auf das grundsätzliche Äußere. Zwei Punkte können dieses Recht allerdings teilweise stark einschränken: Hygiene- und Sicherheitsgründe. Wenn Sie also in einem Industriebetrieb arbeiten, Ihr Bart Ihnen allerdings bis zur Brust reicht und in einer Maschine steckenbleiben könnte, besteht Unfallgefahr. Wenn es keine anderweitigen Lösungen gibt, kann Ihr Chef diese Art des Äußeren einschränken. Auch das Tragen von langen (künstlichen) Fingernägeln ist vor allem in medizinischen Berufen ein absolutes No-go, weil dadurch die eigene Arbeit und korrekte Ausführung dieser massiv eingeschränkt werden kann. Und: Übergewicht ist an sich kein Grund zur Verbesserung durch den Arbeitgeber. Ist (oder wird) das Gewicht allerdings so hoch, dass der Arbeitnehmer die Tätigkeit nicht mehr angemessen ausführen kann, so kann der Chef dagegen vorgehen.

Aussehen am Arbeitsplatz: Was muss mein Chef mir erlauben?

Vieles, was früher verboten war, ist mittlerweile vollkommen ok. So müssen Frauen beispielsweise nicht nur Röcke tragen – die Zeiten sind zum Glück schon lange vorbei. Grundsätzlich gilt: Je fortschrittlicher die Gesellschaft im Allgemeinen tickt, desto fortschrittlicher sind die Regelungen für das Äußere an Ihrem Arbeitsplatz. Eine bestimmte Frisur kann Ihnen Ihr Arbeitgeber beispielsweise in den meisten Fällen nicht vorschreiben. Einer neuen Haarfarbe steht somit nichts im Wege. Auch Tattoos oder Piercings sind mittlerweile weniger problematisch; teilweise allerdings immer noch ein Diskussionsthema. Wichtig: Ihre Persönlichkeitsrechte stehen über den meisten anderen Dingen. Diese dürfen nicht verletzt werden.

Aussehen am Arbeitsplatz: Was tun, wenn es mal brenzlich wird?

Die kurze Hose im Büro kommt so gar nicht gut an? In solchen und anderen Fällen könnte es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen. Hier gilt: Gibt es keine offizielle, gesetzliche Regelung stehen neben den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften vor allem die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers im Vordergrund. Möchte Ihr Chef Regelungen durchsetzen, die diese betreffen, so sind sie in der Regel mitbestimmungspflichtig und können nicht einfach so umgesetzt werden. Wissen Sie im individuellen Fall nicht genau, ob die Regelung in Ordnung ist, oder nicht, sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.

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