Wirklich scheinselbstständig?
Werden Sie selbst tätig und lassen Sie von der Deutschen Rentenversicherung und auch vom Finanzamt direkt vor Aufnahme einer Selbstständigkeit oder bei der Beschäftigung von Selbstständigen prüfen, ob wirklich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ansonsten kann Ihnen Folgendes blühen:
- Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sind für die letzten vier Jahre nachzuzahlen – und zwar zur Hälfte von Ihnen als Selbstständiger und zur Hälfte vom Auftraggeber.
- Auch das Finanzamt könnte Nachtzahlungen verlangen.
Doch zunächst einmal müssen Sie wissen, wie sich eine Scheinselbstständigkeit überhaupt definiert. Als Scheinselbstständiger sind Sie in einem Arbeitsverhältnis tätig, das dem eines Angestellten entspricht und Sie sparen Geld, da keine Steuern und andere Abgaben entrichtet werden müssen – vielleicht sogar unwissentlich. Doch es gibt immer auch Fälle, in denen eine Scheinselbstständigkeit aus finanziellen Überlegungen heraus vorgetäuscht wird.
Scheinselbstständigkeit vermeiden – im Detail
Achten Sie darauf, dass Sie mehr als nur einen Auftraggeber haben. Zwar ist es möglich, für einen begrenzten Zeitraum nur für einen einzigen Kunden zu arbeiten, doch langfristig ist das heikel. Versuchen Sie immer wieder, neue Kunden zu akquirieren, sodass Projekte nicht einseitig auf einen Auftraggeber fokussiert sind.
Ihre Arbeit sollten Sie selbst bestimmen können. Das heißt, Sie teilen sich ein, wann und für wen Sie arbeiten. Sie sind nicht an feste Arbeitszeiten des Auftraggebers gebunden und auch nicht an die Urlaubsplanung im Unternehmen.
Die Ausstattung in Bezug auf Hard- oder Software gehört Ihnen und nicht dem Auftraggeber. So hat er keinen direkten Zugriff und kann Sie nicht kontrollieren.
Sie schreiben keine regelmäßigen detaillierten Berichte an den Auftraggeber und Sie sind ihm nicht weisungsgebunden. Schließlich ist er Ihr Auftraggeber und nicht Ihr Vorgesetzter. ,
Richten Sie sich ein eigenes Arbeitszimmer ein. Wenn der Auftraggeber anbietet, Sie könnten auch im Unternehmen arbeiten und auf alle Geräte wie Computer und Drucker zugreifen, dann lehnen Sie dankend ab. Natürlich können Sie zwischendurch immer mal wieder die Räume des Auftraggebers aufsuchen – aber eben nicht dauerhaft.
Werben Sie für Ihr Unternehmen – drucken Sie Flyer, Broschüren, Visitenkarten und gestalten Sie Ihre eigene Website. All das beweist, dass Sie nicht von Ihrem Auftraggeber abhängig sind. ,
Wenn Sie mit einem Auftraggeber einen Vertrag abschließen, dann sollten Sie sicherstellen, dass dieser in Bezug auf die Scheinselbstständigkeit unbedenklich ist. Dabei ist es egal, wie genau er genannt wird.
Sie sollten keinesfalls Arbeiten für den Auftraggeber ausführen, die Sie vormals bereits fest angestellt übernommen hatten. Die Tätigkeit sollte auch so gestaltet sein, dass sie nicht dieselbe ist, die andere Mitarbeiter Ihres Auftraggebers ausführen.
Fazit
Anhand der Aufstellung möglicher Punkte, die für eine Selbstständigkeit sprechen, können Sie vielleicht schon direkt erkennen, ob bei Ihnen eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht. Gehen Sie nicht zu unbedarft an eine Selbstständigkeit heran. Schließlich wollen Sie nicht in kürzester Zeit vor den Scherben Ihrer Arbeit stehen, nur weil Sie die hohen Nachforderungen von Sozialversicherungen und Finanzamt nicht aufbringen können.