Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Das ist mindestens drin
Die Urlaubstage sind neben dem Gehalt oft eine Frage der individuellen Regelungen am Arbeitsplatz beziehungsweise auch des Verhandlungsgeschicks des jeweiligen Bewerbers. Doch egal, in welchem Unternehmen Sie anfangen: Es gibt eine gesetzte Mindestanzahl an Urlaubstagen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren muss. Laut dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer 24 Urlaubstage bei einer Arbeitswoche von sechs Werktagen zu.
Viele Arbeitnehmer haben allerdings keine Sechs-Tage-Woche, sondern arbeiten nur fünf Tage. Somit muss die gesetzliche Regelung per Rechnung auf die jeweiligen Arbeitstage angepasst werden:
(Gesetzlicher Urlaubsanspruch / zu Grunde liegende Arbeitstage) * Ihre eigentlichen Arbeitstage = Urlaubsanspruch
Bei einer Fünf-Tage-Woche sähe das Ganze wie folgt aus:
(24/6) * 5 = 20
Somit stehen Arbeitnehmern mit einer Fünf-Tage-Woche 20 gesetzlich gesicherte Urlaubstage zu.
Wer fällt unter den gesetzlichen Urlaubsanspruch?
In dieser Regelung sind die meisten „klassischen“ Arbeitsverhältnisse eingeschlossen. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für:
- Arbeiter
- Angestellte
- Auszubildende
- arbeitnehmerähnliche Personen
Jugendliche unter 18 Jahren oder Menschen mit Behinderungen haben Sonderreglungen, die in den entsprechenden Gesetzen festgehalten sind.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was passiert bei Reduzierung von Vollzeit auf Teilzeit?
Mittlerweile ist es immer öfter der Fall, dass Vollzeitstellen beispielsweise aufgrund des Wunsches nach einer besseren Work-Life-Balance zu Teilzeitstellen reduziert werden. Auch hier greift – wenn die Arbeitnehmer unter die genannten Personengruppen fallen – der gesetzliche Urlaubsanspruch. Dabei ist allerdings nicht entscheidend, wie viele Stunden Sie als Arbeitnehmer leisten, sondern nur, an wie vielen Tagen Sie tatsächlich arbeiten. Reduzieren Sie also Ihre Stunden um die Hälfte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sich auch ihr Urlaubsanspruch reduziert.
Die Beispielrechnungen sehen aus wie folgt:
- Bei vier Arbeitstagen: (24/6) * 4 = 16 Tage
- Bei drei Arbeitstagen: (24/6) * 3 = 12 Tage
- Bei zwei Arbeitstagen: (24/6) * 2 = 8 Tage
Somit müssen Sie bei der Kalkulation immer mit Ihren geleisteten Arbeitstagen und nicht mit den geleisteten Stunden rechnen. Zusammengefasst ergibt es also mehr Sinn, bei einer Stundenreduktion die Stunden auf mehrere Tage zu verteilen, um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch möglichst hoch zu halten.