Private Telefonate am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Sicher kennen Sie ähnliche Situationen: Vom Büro aus muss noch schnell die Autowerkstatt angerufen werden, dann müssen Sie den Termin mit dem Handwerker absprechen und schließlich ruft noch die beste Freundin an, weil sie etwas „ganz Dringendes“ auf dem Herzen hat. Private Telefonate während der Arbeitszeit können für den Arbeitgeber ein echtes Ärgernis sein. Doch muss er diese Gespräche dulden? Wir sagen Ihnen, was in Sachen privates Telefonieren am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht.
In der Praxis werden kurze Telefonate, etwa ein Anruf beim Arzt oder in der Autowerkstatt, meist geduldet. Telefoniert der Arbeitnehmer aber unangemessen lange, kann dies als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung geahndet werden. Was unter „unangemessen“ zu verstehen ist, ist allerdings Auslegungssache. Die Rechtsprechung macht dies in der Regel davon abhängig, ob der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung noch in vollem Umfang erbringt. Auch darf die Arbeit der übrigen Mitarbeiter durch die Telefongespräche nicht beeinträchtigt werden.
Macht es einen Unterschied, ob ich vom Diensttelefon oder vom eigenen Handy aus telefoniere?
Dass private Telefonate grundsätzlich nicht gestattet sind, gilt unabhängig davon, ob Sie dafür das Diensttelefon oder Ihr privates Handy nutzen. Denn so oder so geht das Gespräch auf Kosten Ihrer Arbeitszeit. Telefonieren Sie allerdings privat vom Diensttelefon aus, begehen Sie einen weiteren Verstoß: Dieses ist ein Betriebsmittel, für das der Arbeitgeber die Kosten trägt. Ohne dessen Erlaubnis darf es daher nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. In der Pause dürfen Sie Ihr privates Handy natürlich für Privatgespräche nutzen.
Private Telefonate können zur betrieblichen Übung werden
Weiß der Arbeitgeber davon, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat telefonieren, und duldet dieses Verhalten, kann es zur betrieblichen Übung werden. Sein Nichtstun wird dann als Erlaubnis betrachtet. Ist das der Fall, hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit mehr, arbeitsrechtlich gegen den privat telefonierenden Arbeitnehmer vorzugehen. Von einer betrieblichen Übung ist allerdings nur auszugehen, wenn der Arbeitgeber das Verhalten seiner Mitarbeiter schon über längere Zeit, das können etwa zwei bis drei Jahre sein, durchgängig geduldet hat.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich trotzdem privat telefoniere?
Nicht immer müssen Sie, auch wenn Sie ohne explizite Erlaubnis Privatgespräche am Arbeitsplatz führen, mit Konsequenzen rechnen. Viele Arbeitgeber drücken in dieser Angelegenheit beide Augen zu, zumindest, solange das private Telefonieren nicht ausartet. Selbstverständlich ist diese Duldung jedoch nicht. Arbeitsrechtlich kann das private Telefonieren am Arbeitsplatz als Arbeitszeitbetrug angesehen und entsprechend sanktioniert werden. Der Arbeitgeber ist somit berechtigt, den Arbeitnehmer abzumahnen und ihm im Wiederholungsfall sogar verhaltensbedingt zu kündigen. In extremen Fällen, etwa wenn regelmäßig stundenlang telefoniert wird und der Arbeitnehmer dadurch seine Arbeitsleistung nicht mehr erfüllt, ist sogar eine Kündigung ohne Abmahnung möglich. In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber den Mitarbeiter aber, bevor es so weit kommt, zunächst ansprechen und ihn auffordern, sein Verhalten zu ändern.
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