Länger als sechs Wochen krank: So berechnet sich die Lohnfortzahlung

Krankengeld statt Lohnfortzahlung

Doch wie geht es nach den sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bei vollem Lohnausgleich weiter? Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Das Krankengeld ist als Lohnersatzleistung definiert und wird immer dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer schon länger als sechs Wochen krank ist oder stationär behandelt wird.

Das Krankengeld fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Erkrankung. Sie müssen sich also auf finanzielle Einbußen einstellen, denn das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoeinkommens, aber nur maximal 90% des Nettoeinkommens. Sie bekommen es höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt – und zwar wegen ein und derselben Krankheit. Die Blockfrist von 78 Wochen schließt auch die sechs Wochen gesetzlich geregelter Lohnfortzahlung mit ein, sodass in den meisten Fällen ein reiner Krankengeldanspruch von 72 Wochen bleibt.

Sie sollten auf jeden Fall immer direkt mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und abklären, wie die Fristen genau berechnet werden, wann die Lohnfortzahlung endet und wann das Krankengeld genau beginnt. Sie möchten schließlich vorbeugen, dass wegen einer zurückliegenden Erkrankung die Blockfrist schon längst greift.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Der Arzt hat Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt und direkt am Folgetag entsteht ein Anspruch auf Krankengeld, der streng genommen in den sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht. Wenn Sie noch nicht vier Wochen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, dann können Sie direkt Krankengeld beantragen. Als Arbeitnehmer müssen Sie innerhalb einer Woche die Arbeitsunfähigkeit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse melden, um vorzubeugen, dass keine Zahlungslücken zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld entstehen.

Höhe des Krankengelds

Das Krankengeld liegt generell unter dem Gehalt, das Sie sonst monatlich auf Ihrem Konto haben. Die Berechnung ist laut § 47 Abs. 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) genau geregelt.

Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen liegt das Krankengeld, wie erwähnt, zwischen 70% Ihres Bruttogehalts und 90% des jeweiligen Nettoeinkommens. Es wird höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Bruttobeträge, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind nicht beitragspflichtig und werden daher bei der Berechnung des Krankengelds nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrundlage liegt aktuell bei genau 4.537,50 EUR monatlich.

Individuelle Berechnung des Krankengelds

Bei der Berechnung des Krankengeldes ist nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen wichtig. Sie müssen zudem alle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hinzurechnen. Wenn Sie über kein gleichbleibendes regelmäßiges Einkommen verfügen, sondern beispielsweise nach Stunden bezahlt werden, dann ziehen Sie Ihren Durchschnittslohn der letzten drei Monate zur Berechnung heran.

Angaben für die Berechnung

  • Regelmäßiges monatliches Bruttogehalt oder Durchschnittslohn der letzten drei Monate
  • Nettoeinkommen
  • Auflistung aller jährlichen Sonderzahlungen
  • Beitragsbemessungsgrenze Ihrer Krankenkasse

Insgesamt ist die Berechnung etwas komplex. Einige Krankenkassen bieten online einen Krankengeldrechner, der Ihnen exakt sagt, was Sie nach sechs Wochen Lohnfortzahlung genau ausgezahlt bekommen. Und das ist hilfreich, um finanziell besser planen zu können. Zudem finden Sie weitere Informationen in unserem Artikel "Krankengeld - So können Sie die Höhe berechnen".

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