Ist der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber Pflicht?

Betriebliche Altersvorsorge: Das sind die Pflichten des Arbeitgebers
Was genau unter der betrieblichen Altersvorsorge zu verstehen ist? Die Kurzzusammenfassung: Mit Regelungen, die nicht nur Sie als Arbeitnehmer, sondern auch Ihren Arbeitgeber betreffen, können Sie beispielsweise Teile Ihres Lohns ansparen und so später im Alter davon profitieren. Je nachdem, wie gut – oder schlecht – das jeweilige Verhältnis zum Arbeitgeber aussieht, stellen sich jedoch viele Arbeitnehmer die Frage: Muss mein Chef mich bei der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen? Die schlechte Nachricht zuerst: Für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, ist der Arbeitnehmer nicht in der Pflicht, einen Zuschuss zu leisten. Und jetzt die gute Nachricht: Alle ab Anfang diesen Jahres abgeschlossenen Verträge müssen vom Arbeitgeber mit 15 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss dient als Ausgleich für Ihre Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Entgeltumwandlung und ist Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes von 2018.
Zuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge: Wie läuft es ab?
Wie bereits erwähnt, besteht seit Jahresanfang die Pflicht zum Zuschuss. Hierbei werden allerdings maximal 15 % des Betriebsrentenbeitrags bezuschusst. Der Arbeitnehmer muss somit nicht alleine die vollen Kosten für seine betriebliche Altersvorsorge tragen, sondern kann mit der Unterstützung des Arbeitgebers rechnen. Der Arbeitgeberzuschuss ist hierbei als Ausgleich für die Sozialversicherungsbeiträge zu rechnen, die der Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge einspart. Liegt diese Einsparung allerdings unter 15 %, so verringert sich entsprechend auch der Zuschuss. Und noch ein wichtiger Punkt: Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bei allen anderen Verträgen – also auch bei solchen mit Abschluss vor 2019 – 15% dazugeben, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.
Zuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge: Was tun bei Tarifverträgen?
Arbeitnehmer, die einen Tarifvertrag haben, müssen gegebenenfalls mit Sonderregelungen rechnen. Diese Regelungen gelten dann allerdings für alle Tarifbeschäftigten im Unternehmen und nicht nur für einzelne Tarifverträge. Und eine schlechte Nachricht zum Schluss: Haben Sie einen Tarifvertrag, der im Vergleich mit der 15%-Regelung schlechter wegkommt, so haben Sie keinen Anspruch auf Anpassung, sondern müssen mit den in Ihrem Tarifvertrag vereinbarten Konditionen leben.