Sabbatical: Diesen gesetzlichen Anspruch haben Sie
Die ernüchternde Nachricht zuerst: Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical beziehungsweise ein sogenanntes Sabbatjahr. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben mitunter vereinfachte Regelungen zur Möglichkeit eines Sabbaticals, jedoch auch keinen gesetzlichen Anspruch. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz, welches in dem Zusammenhang des Öfteren zitiert wird, sieht auch nur eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit vor, allerdings keine phasenweise Reduzierung der Arbeitszeit, die ein Sabbatical mit sich bringen würde.
Das bedeutet also im Umkehrschluss: Wer als Arbeitnehmer eine längere Auszeit nehmen möchte, muss im ersten Schritt seinen Vertrag überprüfen. Beinhaltet dieser keine offizielle Regelung, so ist im individuellen Einzelfall zu prüfen, ob und wie ein Sabbatical umgesetzt werden kann.
Sabbatical: Wunsch Realität werden lassen
Um tatsächlich ein Sabbatical umsetzen zu können, müssen Sie individuell mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Wenn in Ihrem Vertrag keine entsprechende Regelung inkludiert ist, hilft es im ersten Schritt, Ihren Wunsch offiziell beim Arbeitgeber zu platzieren. Dies kann beispielsweise in einem Jahres- oder Halbjahresgespräch beziehungsweise einer offiziellen Gehaltsverhandlung passieren. Ob Sie ein Sabbatical mit Sonderurlaub und dementsprechendem Lohnverzicht bevorzugen, oder im Vorhinein Stunden ansammeln und dann abbauen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Eine Liste von gängigen Sabbatical-Modellen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Sie ein Sabbatical realistisch umsetzen können, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über seine Sicht der Dinge. Wenn in Ihrem Unternehmen bereits Kollegen ein Sabbatical genommen haben, stehen Ihre Chancen grundsätzlich besser, auch Ihren Sabbatical-Wunsch realisieren zu können, da das Unternehmen grundsätzlich für solche Modelle offen ist. Aber wie oben bereits erwähnt gilt: Es muss individuell geregelt werden.
Sabbatical: Möglichkeiten für Selbstständige
Wer selbstständig tätig ist, ist sein eigener Chef. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass ein Sabbatical grundsätzlich immer möglich ist – wenn die Voraussetzungen stimmen. Wer für eine längere Abwesenheit zum einen genug Geld erwirtschaftet und zum anderen seine Aufträge und Kundenanfragen in dieser Zeit pausieren kann, der erfüllt die zwei wichtigsten Voraussetzungen. In der Praxis ist es allerdings bei Selbstständigen eher die Ausnahme, dass ein Sabbatical genommen wird.