Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit, oder nicht?

Keine eindeutige Regelung zur Kaffeepause
Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers festgelegt. Was genau zu dieser Arbeitszeit zählt, ist allerdings oft unklar, da es nicht für jedes Szenario eindeutige gesetzliche Bestimmungen gibt. Der Gang zur Toilette zum Beispiel kann im Normalfall nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Wie steht es um die Kaffeepause? Hier gibt es leider keine eindeutige Regelung.
Wann ist eine Kaffeepause wirklich eine Pause?
Generell gilt, dass Pausen nicht zur Arbeitszeit gerechnet werden, da in dieser Zeit der Mitarbeiter schließlich keine Arbeitsleistung erbringt. Wer seinen Kaffee in der Küche holt und dann die Tasse am Arbeitsplatz während des Arbeitens trinkt, hat keine Pause im eigentlichen Sinne gemacht. Ein Plausch mit den Kollegen in der Küche bei einer Tasse Kaffee ist hingegen durchaus als Pause zu werten.
Kündigung wegen Kaffeepause?
Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass man jetzt aufgrund einer Kaffeepause, die man nicht ordnungsgemäß ins Zeitkonto eingetragen hat, direkt den Rauswurf erwarten muss. Generell gilt allerdings, dass man den Tratsch mit den Kollegen bei einer Tasse Kaffee als Pause werten und diese auch so behandeln sollte. Als Arbeitnehmer ist man auf der sicheren Seite, wenn man diese Pause also korrekt ins Zeiterfassungskonto einträgt oder bei Vertrauensarbeitszeit dafür sorgt, dass dennoch die vorgegebene Arbeitszeit erreicht wird.