Gefahrenzulage: Wer bekommt sie und wie viel?

Definition: Das ist eine Gefahrenzulage

Hinter dem sperrigen Begriff „Gefahrenzulage“ verbirgt sich eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, die dann geleistet wird, wenn der Arbeitgeber Tätigkeiten nachgeht, die mit einer erhöhten Gefahr verbunden sind. Diese Zahlungen sind, wie auch die Lohnzahlung, steuer- und beitragspflichtig. Da sich die Zulage an der Tätigkeit ausrichtet, wird sie – grundsätzlich gesprochen – über einen längeren Zeitraum gezahlt. Die Zahlung erfolgt immer mit der Lohnabrechnung.

Gefahrenzulage: Welche Arbeitnehmer erhalten sie?

Logisch: Wer den ganzen Tag hinter dem Bildschirm am Schreibtisch hockt, geht einer eher ungefährlichen Tätigkeit nach und hat keine Aussicht auf Gefahrenzulage. Anders gestaltet es sich in vielen anderen Branchen. Ein gutes Beispiel für die Gefahrenzulage ist der Einsatz bei der Bundeswehr. Je nach Tätigkeit werden dort hohe Summen für die Gefahr gezahlt, der sich Soldatinnen und Soldaten aussetzen. Dabei gilt eine Staffelung je nach Gefährdung. So erhalten Soldatinnen Und Soldaten, die sich im aktiven Kriegseinsatz befinden, eine höhere Gefahrenzulage, als solche, die sich beispielsweise um humanitäre Hilfe in Krisengebieten kümmern. Aber auch für Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Arbeitnehmer von internationalen Hilfsorganisationen werden Gefahrenzulagen gezahlt, je nachdem, welche Tätigkeiten sie in ihrem Job ausüben. Unter den Gefahrenzuschlag fallen beispielsweise auch Tätigkeiten, die giftige oder lebensgefährliche Chemikalien beinhalten.

Gefahrenzulage: In welcher Höhe wird sie ausgezahlt?

Wie schon die erste Frage, ob überhaupt eine Gefahrenzulage gezahlt wird, orientiert sich auch die Höhe dieser an der Art der „gefährlichen“ Tätigkeit. Um wieder das Bundeswehrbeispiel aufzugreifen: Soldatinnen und Soldaten im aktiven Kriegseinsatz werden in der höchsten Kategorie eingeordnet und erhalten pro Tag mehr Zulage, als solche, die für humanitäre Hilfe eingesetzt werden. Hierbei werden die realen und potenziellen Gefahren so gesammelt, dass sie kategorisiert und die Arbeitnehmer den jeweiligen Kategorien zugeordnet werden können. Ob Ihnen in einem neuen Job eine Gefahrenzulage zusteht und wenn ja, auf welche Höhe sich diese beläuft, hängt also immer stark von den Gegebenheiten und Ihrer tatsächlichen Tätigkeit ab. Meist stellt sich allerdings weniger die Frage, ob eine Zulage gezahlt wird, als vielmehr, auf welche Höhe sich diese beläuft und unter welchen Umständen (zum Beispiel einsatzbezogen) die Zahlung erfolgt.

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