Definition: Das ist das Jahressechstel
Als Jahressechstel versteht man die Grenze, ab welcher die geleisteten Sonderzahlungen – auch sonstige Bezüge genannt – voll versteuert werden. Sonderzahlungen sind beispielsweise die Auszahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Als Sechstel-Übertrag wird der Anteil bezeichnet, welcher die steuerliche Begünstigung übersteigt. Um herauszufinden, wie hoch das eigene Jahressechstel tatsächlich ist, lässt sich die folgende Formel zu Rate ziehen:
- Alle laufenden Bezüge / Anzahl der bisherigen Monate = der durchschnittliche laufende Bezug pro Monat
- Durchschnittlicher Monatsbezug x zwölf = fiktiver Bezug auf das Jahr gerechnet
- Fiktiver Jahresbezug / sechs = Jahressechstel
Grundsätzlich gesprochen, können meist zwei laufende Monatsbezüge als Jahressechstel gerechnet werden.
Begünstigte Versteuerung: So wird das Jahressechstel versteuert
Bei jedem Betrag, der (noch) in das Jahressechstel fällt, kommt dem Arbeitnehmer in der Versteuerung dieses zugute: Die ersten 620 EUR des Jahressechstels sind grundsätzlich steuerfrei; danach gilt ein begünstigter Steuersatz von 6%. Allerdings gilt: Wird der Anteil des Jahressechstels überschritten, so müssen die Sonderzahlungen in voller Höhe besteuert werden. Je nach Höhe können hier durch die Besteuerung enorme Verluste eingefahren werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie sollten vorher ausrechnen, wie hoch Ihr Jahressechstel wahrscheinlich sein wird und in welcher Höhe Sonderzahlungen anfallen. Oftmals nutzen Arbeitnehmer das Jahressechstel nicht voll aus und könnten dieses beispielsweise durch die Auszahlung von Prämien vollends nutzen.
Überstunden und die Berechnung des Jahressechstels
Genauso wie die grundsätzliche Lohnzahlung wird auch die Zahlung von Überstunden in die Berechnung des Jahressechstels mit einbezogen. Denn: Sie gelten als „laufende Bezüge“ und nicht als Sonderzahlungen, die sich in Ihrem Jahressechstel niederschlagen. Wer beispielsweise viele Überstunden leistet und diese entsprechend vergütet bekommt, kann im Endeffekt auf ein höheres Jahressechstel für die begünstigte Besteuerung von Sonderzahlungen zurückgreifen. Jedoch gilt hier: Genau nachprüfen und im Idealfall mit einem vorläufigen, fiktiven Jahressechstel rechnen, um eventuelle Steuerzahlungen frühzeitig identifizieren zu können. Wer die Grenze des Jahressechstels erreicht, muss nämlich mit einer erhöhten steuerlichen Belastung rechnen.