Dienstreise: Das ist gemeint
Dienstreise ist nicht gleich Dienstreise. Obwohl der Begriff erstmal nach viel Aufwand klingt, verbirgt sich dahinter nichts anderes, als eine Tätigkeit außerhalb Ihrer regulären Arbeitsstätte, für die Sie eine gewisse Distanz zurücklegen müssen. Wichtig: Es gibt derzeit keine gesetzlichen Regelungen, die die genaue Distanz beziehungsweise Entfernung des Ortes angeben, die für eine Dienstreise bestehen muss. Grundsätzlich können Sie sich aber merken, dass ein Kundentermin im gleichen Stadtviertel beispielsweise wohl kaum als Dienstreise durchgehen wird. Hierbei spricht man eher von einem Dienstgang, da Sie weder viel Zeit, noch Transportmöglichkeiten aufwenden müssen. Klären Sie also vor Antritt einer vermeintlichen Dienstreise mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob es sich auch tatsächlich um eine solche handelt. Meist gibt es hierzu Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
Berechnung der Dienstreise: An- und Abreise
Je nachdem, wohin Sie geschäftlich reisen müssen, ist mit mehreren Stunden oder gar Tagen An- und Abreisezeit zu rechnen. Manchmal werden Sie in dieser Zeit keine Möglichkeit haben, remote zu arbeiten oder andere Dinge zu erledigen. Gilt diese Zeit aber dennoch als Arbeitszeit? Rein rechtlich gesehen, gibt es hier drei entscheidende Faktoren:
Das Versicherungsrecht: Während Ihrer Dienstreise sind Sie grundsätzlich komplett durch Ihre gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt allerdings nur, wenn die Strecken und Wege, die Sie zurücklegen, wirklich für die Ausübung Ihrer Tätigkeit beziehungsweise der Dienstreise relevant sind. Daher sollten Sie darauf achten, während der Dienstreise möglichst keine privaten Touren zu unternehmen. Dann kann es mit dem gesetzlichen Versicherungsschutz schwierig werden. Aus versicherungsrechtlicher Sicht sind Sie somit auch während der An- und Abreise in Ihrer Position als Arbeitnehmer aktiv.
Das Vergütungsrecht: Liegt die Zeit der Dienstreise inklusive Reisezeit im Rahmen der regulären Arbeitszeiten, so haben Sie keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung nebst den Kosten für die Reise selbst. Übersteigt die Zeit die reguläre Arbeitszeit, so ist im individuellen Fall zu klären, wie die zusätzlich aufgewendete Zeit vergütet wird. Hierfür gibt es oftmals betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelungen.
Das Arbeitszeitrecht: Hier wird es interessant. Denn: Ob Ihre An- und Abreise als Arbeitszeit gewertet und somit auch abgerechnet werden kann, hängt stark vom individuellen Fall ab. Schreibt Ihnen Ihr Chef vor, die öffentlichen Verkehrsmittel zu verwenden, um in Bahn, Bus und Co. arbeiten zu können, so gilt diese Zeit logischerweise als Arbeitszeit. Wichtig ist, dass Sie die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen einhalten können. Haben Sie für Ihre An- und Abreise keine Möglichkeit, zu arbeiten beziehungsweise dürfen Sie frei über Ihre Zeit verfügen, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen theoretisch verwehren, diese Zeit als Arbeitszeit geltend zu machen.
Kurzum: Prüfen Sie vor Antritt der Dienstreise genau, ob Sie die An- und Abreisezeit als Arbeitszeit geltend machen können.