Erlaubnis der Geschäftsleitung einholen
Ob der Hund im Büro willkommen ist, entscheidet der Chef. Wer ohne dessen Erlaubnis seinen Hund mitbringt, muss mit Konsequenzen, etwa einer Abmahnung, rechnen. Daher gilt: Nur, wenn Ihr Chef ausdrücklich zugestimmt hat, dürfen Sie Ihren Hund mitbringen. Rechte und Pflichten beziehungsweise Bedingungen, die an die Anwesenheit des Hundes geknüpft werden, können in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Hundehalter oder auch grundsätzlich in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Geregelt werden sollte zum Beispiel, wie oft und wie lange der Hund „an die Luft“ muss und ob dies Einfluss auf die Kernarbeitszeit hat.
Was, wenn der Bürohund Schäden verursacht? Haftungsfragen klären!
Im Vorfeld sollte bereits geklärt werden, wer für mögliche, durch den Hund verursachte, Schäden aufkommt. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund vorgeschrieben. Ist das nicht der Fall, kann der Arbeitgeber dem Halter des Bürohundes dies zur Bedingung machen.
Bedingungen für ein gutes Miteinander
Einverständnis der Kollegen einholen
Die Erlaubnis vom Chef allein nützt wenig, wenn es Kollegen gibt, die einen – oder vielleicht sogar speziell Ihren – Hund am Arbeitsplatz ablehnen. Denn in diesem Fall ist schlechte Stimmung vorprogrammiert. Viele Menschen haben zum Beispiel Angst vor Hunden; dies sollte dann auch akzeptiert und der Hund zu Hause gelassen werden. Bringen Sie Ihren Hund nur mit, wenn wirklich alle betroffenen Kollegen einverstanden sind. Die Festlegung bestimmter Regeln, zum Beispiel, in welchen Räumen sich der Hund aufhalten darf und welche Bereiche für ihn tabu sind, kann vielleicht auch zunächst skeptische Mitarbeiter überzeugen. Hat ein Kollege eine Allergie gegen Hundehaare, ist das allerdings ein Ausschlusskriterium.
Absolute Bedingung: Ein Bürohund muss gut erzogen sein!
Bringen Sie Ihren Hund nur mit, wenn Sie sicher sind, dass er sich angemessen verhält und ein freundliches Wesen hat. Häufiges Bellen, ständige Unruhe oder gar aggressives Verhalten stören bei der Arbeit und machen manchem Kollegen Angst. Was es mit einer Ausbildung zum Bürohund auf sich hat, verraten wir Ihnen in unserem Tipp. Auch ein Hund, der „sein Revier“ oder Sie verteidigt und jeden anknurrt, der sich nähert, ist im Büro fehl am Platz. Um dem Hund die Möglichkeit zu geben, sich zu entspannen, benötigt er einen festen, möglichst ruhigen, Platz, an den er sich jederzeit zurückziehen kann.
Auf Signale und Bedürfnisse des Hundes achten
Auch auf einen an sich entspannten Hund kann die Hektik im Büro manchmal ansteckend wirken. Achten Sie darauf, ob er Anzeichen für Stress oder Nervosität zeigt, und reagieren Sie darauf: Gehen Sie zum Beispiel mit ihm eine Runde spazieren oder geben Sie ihm Zuwendung. Ist der Hund ständig gestresst, ist das Büro nicht die richtige Umgebung für ihn.
Sorgen Sie für Hygiene und gute Pflege
Nicht jeder mag überall verteilte Hundehaare, Hundesabber auf dem Fußboden oder Vierbeiner, deren Fell unangenehm riecht oder die aus dem Maul stinken. Versuchen Sie durch entsprechende Pflege und Hygienemaßnahmen, die Beeinträchtigungen für Ihre Kollegen so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie all dies beherzigen, steht einer erfolgreichen „Karriere“ Ihres Vierbeiners als Bürohund nicht mehr viel im Weg.