Arbeitgeberdarlehen: Kann ich meinen Arbeitgeber nach einem Kredit fragen?

Arbeitgeberdarlehen: Kann ich meinen Arbeitgeber nach einem Kredit fragen?

Sich Geld vom Chef leihen? Für viele Arbeitnehmer klingt das zunächst seltsam. Doch so ungewöhnlich ist es nicht. Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine lohnenswerte Alternative zu einem Bankkredit sein – doch auch das hat seinen Preis. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie darüber wissen sollten.

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, das ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern gewährt. Für diese ist es somit eine Alternative oder Ergänzung zu dem klassischen Bankdarlehen. Oftmals profitiert der Beschäftigte, der sich Geld vom Chef leiht, von besseren Konditionen als bei einem Bankkredit. Viele große Unternehmen bieten ihren Angestellten diese Möglichkeit. Doch oft ist auch der Chef eines kleineren Betriebs bereit, seine Mitarbeiter mit einem Darlehen zu unterstützen. Die Höhe des Arbeitgeberdarlehens ist nicht begrenzt – der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten so viel Geld leihen, wie er möchte.

Wer kann ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch nehmen?

Das Arbeitgeberdarlehen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers; der Arbeitnehmer hat also grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Ist der Arbeitgeber bereit, Darlehen zu gewähren, gilt allerdings der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Darlehensbedingungen zum Beispiel für Teilzeitkräfte nicht ungünstiger sein dürfen als für Vollzeitbeschäftigte. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, jedem Arbeitnehmer einen Kredit zu gewähren. Ablehnen kann er eine solche Anfrage zum Beispiel, wenn der betreffende Mitarbeiter bereits hoch verschuldet ist, und möglicherweise sein Gehalt bereits gepfändet wurde.

Was bringt mir ein Arbeitgeberdarlehen?

Oftmals gewähren Arbeitgeber ihren Angestellten Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen als auf dem freien Kreditmarkt üblich. So werden zum Beispiel zinslose Darlehen angeboten oder zumindest solche mit einem günstigeren Zinssatz. Oftmals fordern die Unternehmen auch weniger Sicherheiten. Das kann etwa bei einem Immobilienkredit bedeuten, dass der Arbeitgeber auf den Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch verzichtet oder eine nachrangige Besicherung akzeptiert. Auch die Vereinbarung einer tilgungs- oder ratenfreien Zeit ist möglich. Zum Teil verzichten Arbeitgeber außerdem auf die Einholung einer Schufa-Auskunft.

Welche Nachteile kann ein Arbeitgeberdarlehen haben?

Bietet Ihnen der Kreditvertrag Zinsvorteile, kann sich dies im Gegenzug steuerlich nachteilig auswirken. Der Differenzbetrag zwischen dem Zinssatz, den Sie Ihrem Arbeitgeber bezahlen müssen, und dem marktüblichen gilt als geldwerter Vorteil. Das bedeutet, dieser Betrag unterliegt als Sachbezug der Lohnsteuer, zumindest sofern er den monatlichen Freibetrag von 44 EUR überschreitet. Zu versteuern ist in diesem Fall der gesamte Zinsvorteil. Ausnahme: Es handelt sich um ein Darlehen von maximal 2.600 EUR. In diesem Fall muss der Zinsvorteil nicht versteuert werden.

Vergleichen Sie die Konditionen

Wenn Sie in einem kleineren Betrieb beschäftigt sind, wenden Sie sich am besten bei Fragen zu einem Arbeitgeberdarlehen direkt an Ihren Chef. In großen Unternehmen können Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat mehr über die Möglichkeit und die Konditionen eines solchen Kredits erfahren. Letztere variieren natürlich erheblich und nicht immer ist ein Arbeitgeberdarlehen die beste Lösung. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Arbeitgeber zunächst nach den Einzelheiten und vergleichen Sie die Konditionen mit anderen Alternativen. Zu berücksichtigen sind dabei folgenden Kriterien:

  • Kreditart
  • Laufzeit
  • Dauer der Zinsfestlegung

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