Wie viel Feiertagszuschlag bekommt man?
Viele Arbeitnehmer freuen sich, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, denn ein Feiertag ist ein freier Tag, so sieht es das Arbeitszeitgesetz vor. In einigen Branchen muss jedoch auch an Feiertagen die Stellung gehalten werden, sodass für einige Arbeitnehmer der Feiertag zum normalen Arbeitstag wird. Jedoch mit einem Vorteil gegenüber einem üblichen Arbeitstag: es gibt einen Feiertagszuschlag. Doch wie viel Feiertagszuschlag steht einem Arbeitnehmer jeweils zu?
Wann gibt es einen Feiertagszuschlag?
In Deutschland gilt für Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen hierzu regelt das Arbeitszeitgesetz. Betroffene Branchen sind zum Beispiel die Gastronomie, Verkehrsbetriebe oder auch die Landwirtschaft. Aber auch Pflegedienst- und Krankenhausmitarbeiter, Polizeibeamte, Rettungspersonal, Feuerwehrleute oder Schichtarbeiter sind betroffen. Jedoch kann ein Arbeitgeber nicht per se voraussetzen, dass Angestellte an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten. Für Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten, besteht ein Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb von acht Wochen.
Leider haben Arbeitnehmer aber keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, auch unabhängig davon, an wie vielen Feiertagen sie arbeiten. Ein Anspruch auf einen Feiertagszuschlag kann aber durch folgende Regelungen entstehen:
- Tarifvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarung
- Regelung im Arbeitsvertrag
- betriebliche Übung
Betriebliche Übung bedeutet, dass, wenn ein Arbeitgeber wiederholt einen Feiertagszuschlag gezahlt hat, ein Arbeitnehmer davon ausgehen kann, dass er diese Leistung auch in Zukunft erhält. Der Feiertagszuschlag muss dann bei tatsächlich geleisteter Feiertagsarbeit für das Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen zwischen 0:00 und 24:00 Uhr gezahlt werden. Zudem kann der Feiertagszuschlag auch für den Folgetag im Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr gezahlt werden. Wenn ein Arbeitnehmer neben seinem Anspruch auf Feiertagszuschlag auch einen Anspruch auf einen Nachtzuschlag hat, muss der Arbeitgeber bei Nachtarbeit an Feiertagen beide Zuschläge zahlen.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
Da der Feiertagszuschlag nicht gesetzlich geregelt ist, hängt seine Höhe von der getroffenen Vereinbarung im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ab. Der Feiertagszuschlag kann bei bis zu 100% liegen, an Weihnachten sogar bis zu 150%. Mittlerweile gibt es Personalverwaltungssoftwares, die den Feiertagszuschlag auf das Gehalt automatisch berechnen. Letztendlich bestimmt der Arbeitgeber die Höhe des Feiertagszuschlages.
Kann ein Feiertagszuschlag bei Rufbereitschaft anfallen?
Ist ein Arbeitnehmer an einem Feiertag in Rufbereitschaft, so gilt dies nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit und wird mit einer Pauschale vergütet. Daher besteht bei einer Rufbereitschaft kein Anspruch auf einen Feiertagszuschlag für Arbeitnehmer. Kommt es jedoch während der Rufbereitschaft zum Arbeitseinsatz, gilt diese Einsatzzeit als Arbeitszeit. Dann besteht an Feiertagen für diese geleistete Arbeitszeit auch ein Anspruch auf den vereinbarten Feiertagszuschlag.
Gibt es einen Feiertagszuschlag am Ostersonntag und Pfingstsonntag?
Diese beiden Tage gelten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Brandenburg nicht als gesetzliche Feiertage. Daher haben Arbeitnehmer, die am Ostersonntag oder am Pfingstsonntag arbeiten, keinen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, sondern erhalten nur einen Sonntagszuschlag.
Müssen für den Feiertagszuschlag Sozialabgaben abgeführt werden?
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung besagt, dass keine Sozialabgaben auf einen Feiertagszuschlag abgeführt werden müssen, wenn der Grundlohn nicht höher als 25 EUR pro Stunde liegt. Dies ist ein Freibetrag, sollte also das Arbeitsentgelt höher liegen, ist nur der Teil des Grundlohns sozialabgabenpflichtig, der die 25 EUR übersteigt.
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