Wer spricht das Beschäftigungsverbot aus, Arbeitgeber oder Arzt?

Beschäftigungsverbot: Auf den Job kommt es (auch) an

Bei der Frage nach dem Zeitpunkt und Zeitraum eines Beschäftigungsverbots gibt es keine Antwort, die auf alle Arbeitnehmerinnen passt. Denn: Das Beschäftigungsverbot richtet sich zum Teil nach der Art der Tätigkeit, die eine Arbeitnehmerin ausübt. Sitzt sie „nur“ im Büro und geht einer wenig belastenden Tätigkeit nach, kann sie – je nach gesundheitlichem Zustand – meist länger während der Schwangerschaft tätig sein, als eine Schwangere, die während der Arbeitszeit beispielsweise den ganzen Tag stehen muss. Somit sollte Ihnen im ersten Schritt klar sein, dass das Beschäftigungsverbot eng an Sie und Ihre Tätigkeit gekoppelt ist.

Das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich das generelle Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses kommt immer dann zum Tragen, wenn Ihre Tätigkeit Ihnen per se eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft nicht möglich macht. So zum Beispiel, wenn Sie in Ihrer Arbeit gefährlichen Stoffen oder Dämpfen ausgesetzt sind oder regelmäßig schwer heben müssen. Diese Umstände sind nicht an Ihre persönliche Leistung oder Gesundheit geknüpft, sondern hängen mit der Tätigkeit an sich zusammen, daher der Name „generelles Beschäftigungsverbot“. Kann der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass die Umstände angepasst werden oder dass Sie alternativ einer anderen Tätigkeit im Unternehmen nachgehen können, muss er das generelle Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist auch möglich, dass dieses Beschäftigungsverbot nur teilweise ausgesprochen wird, wenn ein geminderter zeitlicher Umfang ein Ausüben der Tätigkeit möglich macht. Finanzielle Nachteile entstehen hier für die Schwangere nicht. Wenn Sie mehr zur Lohnzahlung während eines Beschäftigungsverbots erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel (LINK).

Das Beschäftigungsverbot durch den Arzt

In vielen Fällen wird allerdings auch ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt ausgestellt. Dies erfolgt immer dann, wenn Ihre gesundheitliche Lage oder Lebenssituation ein Beschäftigungsverbot erfordern. Ist die Gesundheit der Arbeitnehmerin oder die des Kindes durch die weitere Arbeit gefährdet, muss der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Gründe hierfür können sein:

  • Eine Risikoschwangerschaft
  • Starke, langanhaltende Beschwerden in der Schwangerschaft
  • Eine schwere Erkrankung
  • Zu viel Stress am Arbeitsplatz
  • Mobbing, da auch hier mentaler Stress ausgelöst wird

Je nachdem, wie die Schwangerschaft verläuft und welcher Tätigkeit die werdende Mutter nachgeht, kann ein Beschäftigungsverbot schon zu Beginn der Schwangerschaft ausgesprochen werden.

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